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02/2023 Überfällig: Erhöhung des zahnärztlichen Punktwertes

Zahnbehandlungen von Tierärzten höher vergütet als von Zahnärzten


Vor rund 35 Jahren wurde der Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, das letzte Mal angepasst. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist zum 1. November 2022 novelliert worden.

Neuss, 1. Februar 2023 – Während der Punktwert in der GOZ seit 30 Jahren nicht geändert wurde, ist die GOT nicht nur angepasst worden, sondern in vielen Behandlungen höher bewertet als beim Zahnarzt. Die Vergütung für Zahnärzte sei im Vergleich zu Tierärzten bei analogen Behandlungen um ein Vielfaches niedriger, so Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, und fasst zusammen: „Eine Tierzahnbehandlung ist dem Gesetzgeber offenbar mehr wert als die Zahnbehandlung eines Menschen.“

Eindeutige Rechenbeispiele

Ein Tierarzt erhält für die Ultraschall-Zahnsteinentfernung eines Kleintieres 41,08 Euro bei einem 2-fachen Satz. Ein Zahnarzt bekommt eine Vergütung von 40,02 Euro beim 2,3-fachen Satz für einen vollbezahnten Patienten. Ist die Zahnsteinentfernung beim Kleintier schwierig und erfolgt zusätzlich ein Scaling sowie eine Politur, darf der Tierarzt 123,94 Euro in Rechnung stellen. Dr. Hausweiler rechnet vor: „Das ist eine Differenz von 201 Prozent.“

Bei der einfachen Zahnextraktion sieht es nicht viel anders aus: Beim 2-fachen Satz erhält der Tierarzt 20,52 Euro, der Zahnarzt jedoch nur 9,05 Euro beim 2,3-fachen Satz. Ist der Patient gesetzlich versichert, vergütet die Versicherung, je nach Kasse, rund 12,04 Euro.

Inflation bleibt unbeachtet

„Die Anpassung des GOZ-Punktwertes ist überfällig“, betont Präsident Dr. Ralf Hausweiler und fordert erneut vom Bundesministerium für Gesundheit eine Überarbeitung der GOZ. Die Gebühren müssten endlich an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden, so der Präsident. „Die Kosten für Personal, medizinische Geräte und Verfahren steigen kontinuierlich.“ Allein 2022 liegt die Inflation in Deutschland bei rund 8 Prozent.

Die Gebührenordnung für Tierärzte erlässt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die letzte umfassende Änderung liegt bereits 20 Jahre zurück.

BehandlungTierarztZahnarzt
UltraschallKleintier41,08 EuroVollbezahnter Patient40,02 Euro
ZahnsteinentfernungKleintier.
Schwierige Behandlung + Scaling/Politur
123,94 Euro
Zahnextraktion20,52 EuroPrivatpatient
Kassenpatient (AOK Hessen)
9,05 Euro
12,04 Euro
NotdienstPauschale ab 18 Uhr50,00 EuroPauschale ab 22 Uhr24,13 Euro

*Daten: Dr. Wolfgang Menke, Ausschuss Gebührenrecht der BZÄK, 10/22 (mit Ausnahme „Notdienst“)

Besonders deutlich zeigt sich der Unterschied beim Notdienst. Während dem tierärztlichen Notdienst ab 18 Uhr eine pauschale Vergütung von 50 Euro zusteht, erhält der Zahnarzt zum einen erst ab 22 Uhr und zum anderen nur 24,13 Euro, also weniger als die Hälfte.


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