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Forensischer Befundbogen

Mediziner und Zahnmediziner werden bei der Ausübung ihres Berufs gelegentlich mit den Folgen gewaltbedingter Verletzungen konfrontiert.


Dies gilt insbesondere für Ärzte und Zahnärzte in Ambulanzen und Notaufnahmen von Krankenhäusern bzw. Kliniken. Aber auch in eigener Praxis niedergelassene Kolleginnen und Kollegen können manchmal Fälle von Gewalteinfluss durch fremde Hand bei ihren kleinen und großen Patienten feststellen: Oftmals sind sie die/der erste (und mitunter auch einzige) sachverständige Zeugin/Zeuge dieser Körperverletzung(en).

 

Befundbogen zur präzisen Dokumentation

Damit diese Befunde zeitnah erfasst und dokumentiert werden, haben die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe einen in dieser Form bisher nicht existenten Befundbogen zur Dokumentation gewaltbedingter Verletzungen herausgegeben.

Dieser Befundbogen bietet die Möglichkeit, alle denkbaren Verletzungsmuster sorgfältig zu dokumentieren. In den vorhandenen Freiflächen des vierseitigen Formulars steht ausreichend Platz zur Verfügung, um die erhobenen Befunde schriftlich niederzulegen. Mithilfe aufgeführter beispielhafter „Schlagworte“ werden die Untersucherin bzw. der Untersucher sensibilisiert für die zu erhebenden Details, die für die spätere rechtsmedizinische Einordnung bzw. juristische Wertung der erhobenen Befunde von wesentlicher Bedeutung sein können.

 

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stärkt Handlungsmöglichkeiten der Zahnärzte

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 wurde Ärztinnen und Ärzten als Berufsgeheimnisträgern die Möglichkeit eingeräumt, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt zu informieren und diesem die für ein Tätigwerden erforderlichen Daten mitzuteilen.

Im Jahr 2021 wurden Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Änderung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes hinsichtlich der Meldebefugnisse berücksichtigt und können das Jugendamt einschalten, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen.

Der Zahnärzteschaft kommt eine entscheidende Rolle beim Erkennen, Dokumentieren und Melden von Anhaltspunkten für eine Vernachlässigung beziehungsweise Kindeswohlgefährdung als auch von häuslicher Gewalt zu. Durch das Gesetz besteht nun auch Rechtssicherheit für alle Praxen.

 

Weitere Informationen

Die Bundeszahnärztekammer informiert auf ihrer Website Praxen über den Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt: Neben Hinweisen zum Umgang mit betroffenen Patienten sind auch juristische Einordnungen und verschiedene Unterlagen (z.B. ein Dokumentationsbogen und ein Ablaufdiagramm für die Zahnarztpraxis) dort eingestellt.


Weitere Informationen

Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen (KKG)

Bei Fragen rund um die Thematik des medizinischen Kinderschutzes wenden Sie sich an das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW.

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Wissen: Wie Zahnärzte vernachlässigten Kindern und Gewaltopfern helfen können

Inzwischen dürfen explizit auch Zahnärzte das Jugendamt informieren, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten. Doch die Anzeichen dafür sind nicht immer leicht zu erkennen.

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