An dieser Stelle informieren wir über aktuelle Entwicklungen rund um die Berufsausübung, veröffentlichen Neuigkeiten aus der Gesundheitspolitik und andere News für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein.
Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Sie regelt vieles klarer, praxisnäher und flexibler. So erhalten mehr Kleinbetriebe Zugang zur vereinfachten Regelbetreuung: Praxen mit bis zu 20 Beschäftigten können die Regelbetreuung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 nutzen. Zuvor lag der Schwellenwert bei 10 Beschäftigten.
Für Zahnarztpraxen, die am BuS-Dienst der ZÄK Nordrhein teilnehmen, ergeben sich durch die neue Vorschrift keine Änderungen an der alternativen Arbeitsschutzbetreuung ihrer Praxis. Wenn die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung über ein externes Dienstleistungsunternehmen erfolgt, empfiehlt sich eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Verträge.
Für die Mitgliedsbetriebe der BGW gilt hier eine Übergangsfrist von bis zu 12 Monaten – bis zum 31.05.2027. In diesem Zeitraum müssen die bisherigen Verträge mit Betriebsärztinnen, Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um den neuen Vorgaben zu entsprechen.
Ausführliche Informationen zur neuen DGUV-Vorschrift stellt die BGW auf ihrer Webseite bereit.
Seit einigen Monaten laufen zwei Maßnahmen zum Tausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA): Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen bis 30. Juni 2026 getauscht werden. Ein Aufruf an alle Betroffene, die noch nicht aktiv geworden sind.
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken berufene Finanzkommission Gesundheit hat ihren ersten Bericht vorgelegt und empfiehlt umfangreiche Sparmaßnahmen – auch im zahnärztlichen Bereich – zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisieren einzelne Vorschläge der Kommission scharf.
Ethanol ist zweifelsfrei krebserregend, wenn man ihn trinkt. Unbedenklich ist die Verwendung als Desinfektionsmittel und der dermale Kontakt. In diesem Bereich gilt Ethanol als sicher und sehr wirksames Desinfektionsmittel.
Elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) der Generation 2.0 wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Bei zwei Anbietern startet in Kürze ein weiteres Tauschverfahren, diesmal der Generation 2.1. Zeitziel ist in beiden Fällen nun der 30. Juni 2026.
Hier finden Sie ältere, aber noch relevante Informationen aus dem Jahr 2025 zum Nachlesen.
Hier finden Sie ältere, aber noch relevante Informationen aus dem Jahr 2024 zum Nachlesen.
Hier finden Sie ältere, aber noch relevante Informationen aus dem Jahr 2023 zum Nachlesen.
Hier finden Sie ältere, aber noch relevante Informationen aus dem Jahr 2022 zum Nachlesen.
Die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 hat in vielen Praxen, in vielen Familien zu ungeheuerlichen Belastungen geführt.