Gewalt gegen Angehörige des Gesundheitswesens ist ein zunehmendes Problem, wie zahlreiche Erhebungen zeigen. Deshalb will die Bundesregierung die Regelungen im Strafgesetzbuch verschärfen.
Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von den dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten vorgelegt. Darunter fallen auch Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Mit den geplanten Änderungen will die Bundesregierung nun die schon bestehende besondere Schutzwürdigkeit dieser Personen klarstellen und bekräftigen. So soll künftig klargestellt werden, dass bei der Strafzumessung auch die „Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“ zu berücksichtigen ist. Den Schutz eines eigenen Straftatbestands sieht der Entwurf nicht vor.
Die Fraktion von CDU/CSU hat dagegen einen weitergehenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser sieht vor, explizit den Passus „Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen“ um Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten sowie sonstige Angehörige der Gesundheitsberufe zu ergänzen. Auch ein Antrag der AfD-Fraktion fordert weitergehende Verschärfungen.
Alle drei Vorschläge liegen nun zur Beratung beim Rechtsausschuss, der dann wiederum dem Parlament eine Beschlussempfehlung vorlegen wird.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Politik sich dem Problem annimmt und insbesondere die Fraktion aus CDU und CSU explizit Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihren Gesetzesentwurf aufgenommen hat.
Es darf nicht sein, dass Menschen, die mit ihrer Arbeit zum Gemeinwohl beitragen, Angst um ihre Sicherheit haben müssen. Mit der Einführung eines kostenlosen Notfall-Buttons über die DEMedic-App haben wir als Zahnärztekammer Nordrhein bereits Maßnahmen für Ihre Sicherheit ergriffen.
Das Problem von Gewalt gegen Zahnmediziner, Mediziner und Einsatzkräfte lässt sich jedoch nur gesamtgesellschaftlich lösen. Deshalb hoffen wir, dass der Bundestag zeitnah eine Verschärfung der Gesetze beschließen wird. In diesem Fall werden wir Sie umgehend informieren.
Die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 müssen bis Ende dieses Jahres durch Karten der Generation 2.1 ersetzt werden, da die alten Karten ab Januar 2026 nicht mehr funktionieren. Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte werden direkt vom Anbieter per E-Mail kontaktiert.
Ab Oktober 2026 dürfen PFAS-haltige Feuerlöscher in der EU nicht mehr verkauft oder verwendet werden. Für Zahnarztpraxen bedeutet das: Schaumlöscher rechtzeitig prüfen und bei Bedarf auf PFAS-freie Alternativen umstellen.
Immer noch versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu einem angeblichen DGUV-Präventionsmodul. Diese E-Mails erreichten nun auch erste Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das einen barrierefreien Zugang zu (digitalen) Produkten und Dienstleistungen garantieren soll. Dies hat potenziell auch Auswirkungen auf Zahnarztpraxen.
Im Bereich Strahlenschutz ergeben sich wichtige Änderungen für Zahnarztpraxen sowie erste Schritte zum Abbau von Bürokratie.
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Zwei Zahnärzte blieben auf ihren Rechnungen sitzen, nachdem ein Patient nach der Behandlung nicht mehr erreichbar war. Worauf Sie achten sollten und wie Sie im Verdachtsfall am besten reagieren können.
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Die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 hat in vielen Praxen, in vielen Familien zu ungeheuerlichen Belastungen geführt.
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