Arbeitsanweisungen, Dokumentationsvorlagen und spezielle Informationen zur Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Zahnarztpraxis.
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Der Arbeitsschutz dient dem Schutze der Gesundheit der Praxismitarbeiter und bildet damit betriebsintern das Pendant zum Patientenschutz.
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Hier finden Sie Informationen zu den baulichen Anforderungen an eine Zahnarztpraxis als Einrichtung des Gesundheitswesens.
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Der Brandschutz ist ein wichtiger Baustein Ihrer Praxissicherheit. Die Zahnärztekammer Nordrhein bietet eine Brandschutzhelfer-Schulung an.
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Zur Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz hat die Zahnärztekammer Nordrhein die fachkundige Stelle BuS-Dienst geschaffen.
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Das Recht des Patienten auf Datenschutz ergibt sich bereits aus dem Grundgesetz – auch wenn es dort keine explizite Erwähnung findet.
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Bei einem gesundheitlichen Notfall oder einem Unfall in der Zahnarztpraxis muss die erforderliche Erste Hilfe geleistet werden können.
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Das Handbuch der Zahnärztekammer Nordrhein ist eine Sammlung von allen relevanten rechtlichen Anforderungen an die Zahnarztpraxen in Nordrhein.
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Mitarbeiter eines Heilwesenbetriebes müssen Vorgaben des Gesetzgebers und des Robert Koch-Instituts zur Hygiene ebenso beachten wie Praxisbetreiber selbst.
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Am 26. Mai 2021 ist die Medizinprodukteverordnung der EU, die Medical Device Regulation (MDR), mit wichtigen Auswirkungen auf Zahnarztpraxen in Kraft getreten.
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Informationen zur Organisation der Notfalldienste sowie zur gemeinsamen Notfalldienstordnung von Zahnärztekammer und KZV Nordrhein.
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ZQMS ist ein Qualitätsmanagementprogramm für Zahnärztinnen und Zahnärzten. Für Mitglieder der Zahnärztekammer Nordrhein ist die Nutzung kostenfrei.
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Der Strahlenschutz (Röntgen) spielt in der diagnostischen Zahnmedizin eine wichtige Rolle und bedarf einer erhöhten Aufmerksamkeit.
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