Hier finden Sie Informationen zur Organisation des Notfalldienstes sowie zur Gemeinsamen Notfalldienstordnung (G-NDO) von Zahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung Nordrhein.
Ab dem 1. September 2026 treten im zahnärztlichen Notfalldienst in Nordrhein wichtige Neuerungen in Kraft. Im Mittelpunkt steht eine patientenorientierte Umkreissuche: Hilfesuchende werden künftig nicht mehr nach starren Bezirksgrenzen, sondern an die nächstgelegenen diensthabenden Praxen vermittelt. Ergänzt wird die Reform durch ein einheitliches Drei-Schicht-System sowie weitere organisatorische Anpassungen. Ziel ist es, die Patientenversorgung auch unter veränderten strukturellen Rahmenbedingungen langfristig sicherzustellen. Was sich für Praxen konkret ändert, zeigt dieser Überblick.
Patientinnen und Patienten erhalten die Kontaktdaten der vier nächstgelegenen diensthabenden Praxen – unabhängig davon, in welchem Notfalldienstbezirk sie sich befinden. Davon profitieren insbesondere Menschen in Randlagen eines Bezirks, die häufig näher an einer Praxis im Nachbarbezirk wohnen. Weit entfernte Praxen werden über die Notfalldienst-Hotline und die Online-Suche der Zahnärztekammer Nordrhein künftig nicht mehr angezeigt.
Die Auswahl erfolgt anhand des jeweiligen Standorts. Dieser kann über die Geokoordinaten der DEMedic-App, die Postleitzahl oder die Telefon-Ortsvorwahl bestimmt werden. Bei Postleitzahl und Ortsvorwahl dient jeweils der geografische Mittelpunkt als Ausgangspunkt der Suche. Anschließend werden die vier nächstgelegenen diensthabenden Praxen angezeigt.
Ziel der Umstellung ist es, insbesondere in ländlichen Regionen die Anfahrtswege für Patientinnen und Patienten zu verkürzen. Gleichzeitig soll die Patientenversorgung auch vor dem Hintergrund der stetig sinkenden Zahl notfalldienstverpflichteter Zahnärztinnen und Zahnärzte langfristig sichergestellt werden. Zusätzliche Notfalldiensteinteilungen und eine damit verbundene Mehrbelastung der Kollegenschaft sollen dabei vermieden werden.
Die Notfalldienstbekanntgabe erfolgt standortbasiert. Welche Praxis aufgesucht wird, entscheiden die Patientinnen und Patienten selbst. Die ausgewählte Praxis ist zur Hilfeleistung verpflichtet – unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort der Patientin oder des Patienten.
Die Umkreissuche wird bereits in mehreren Kammerbereichen im Bundesgebiet erfolgreich eingesetzt. Die Zahnärztekammer Nordrhein setzt damit auf ein bewährtes Konzept, um die Patientenversorgung auch künftig bedarfsgerecht und verlässlich sicherzustellen.
Ab dem 1. September 2026 gilt in allen Notfalldienstbezirken Nordrheins ein einheitliches Drei-Schicht-System. Die Schichten sind künftig wie folgt festgelegt:
Für Samstage, Sonntage sowie Feier- und Brückentage gelten zusätzlich feste Präsenzzeiten in der Praxis:
Außerhalb dieser Zeiten besteht Rufbereitschaft. Währenddessen muss die Praxis telefonisch durchgehend erreichbar sein. Ob eine telefonische Beratung ausreicht oder eine Behandlung vor Ort notwendig ist, entscheidet die diensthabende Zahnärztin beziehungsweise der diensthabende Zahnarzt. Im Zweifel sollte eine persönliche Vorstellung in der Praxis ermöglicht werden.
Die Notfalldiensteinteilungen werden weiterhin zweimal jährlich im Portal der Zahnärztekammer Nordrhein veröffentlicht. Sobald der Notfalldienstbescheid vorliegt, erhalten die betroffenen Praxen zusätzlich eine Nachricht in ihrem Portalpostfach.
Veröffentlichungstermine
Allen Praxen wird empfohlen, die eingeteilten Termine frühzeitig zu prüfen und in die eigene Terminplanung zu übernehmen.
Die Notfalldiensttermine werden weiterhin den Praxen beziehungsweise Medizinischen Versorgungszentren zugeteilt. Die interne Verteilung der Dienste liegt in der Verantwortung der Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber beziehungsweise der ärztlichen Leitung eines MVZ. Aufgrund der hohen Komplexität der Einteilungen können individuelle Terminwünsche derzeit nicht berücksichtigt werden. Perspektivisch ist jedoch ein Reservierungsmodul innerhalb der bestehenden Notdienstplattform vorgesehen.
In allen Notfalldienstbezirken wurden inzwischen einheitliche Brückentage eingeführt. Das erleichtert die Urlaubsplanung und Vertretungsregelungen innerhalb der Kollegenschaft.
Die jeweiligen Brückentage sind im Bereitschaftsplan des Notfalldienstbezirks ausgewiesen. Dabei sind die geltenden Präsenzzeiten zu beachten. Bei Fragen helfen die zuständigen Bezirksstellen der Zahnärztekammer Nordrhein weiter.
Über die zahnärztliche Notfalldienst-Hotline (01805 986700) sowie die Online-Suche der Zahnärztekammer Nordrhein wird ausschließlich die Rufnummer der diensthabenden Praxis veröffentlicht.
Rufumleitungen auf Mobiltelefon oder Notdiensthandy müssen eigenverantwortlich eingerichtet werden. Ebenso sollte regelmäßig geprüft werden, ob ein vorhandener Anrufbeantworter ordnungsgemäß funktioniert.
Während des gesamten Bereitschaftsdienstes muss die Praxis jederzeit erreichbar sein. Gerade durch die risikoadaptierte Anpassung der eingeteilten Praxen – insbesondere im nächtlichen Notdienst – ist eine zuverlässige Erreichbarkeit unverzichtbar.
Die Zahnärztekammer Nordrhein appelliert daher an alle Kolleginnen und Kollegen, den Notfalldienst mit der erforderlichen Sorgfalt wahrzunehmen. Fehlverhalten Einzelner schadet dem Ansehen der gesamten Berufsgruppe. Die Teilnahme am zahnärztlichen Notfalldienst gehört zu den Berufspflichten aller Kammerangehörigen.
Wer verhindert ist, kann Notfalldiensttermine grundsätzlich tauschen oder abgeben. Dies erfolgt ausschließlich über die Notdienstplattform des Dienstleisters Accentive.
Auf der Startseite der Plattform steht eine Videopräsentation zur Verfügung, die den Ablauf von Tausch und Terminabgabe erläutert.
Wichtig: Ein Tausch oder eine Abgabe wird erst mit der Bestätigung durch die zuständige Bezirksstelle wirksam. Bei kurzfristigen Änderungen empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme. Sehr kurzfristige Abgaben sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Kann ein Notfalldienst wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden, muss die betroffene Person selbst für eine geeignete Vertretung sorgen.
Tritt die Verhinderung außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende auf, sollte zusätzlich ein entsprechender Hinweis auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Darüber hinaus empfiehlt sich die Information der mit eingeteilten Kolleginnen und Kollegen. Die Kontaktdaten sind dem jeweiligen Bereitschaftsplan zu entnehmen.
Der ersatzlose Ausfall einer Notfalldienstpraxis führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der übrigen Kolleginnen und Kollegen und ist insbesondere im bedarfsorientierten Notfalldienst nicht akzeptabel. Verstöße können berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Zahnärztekammer Nordrhein hat die Belastung insbesondere im nächtlichen Notfalldienst bereits deutlich reduziert. Dennoch bleibt die Sicherstellung einer angemessenen Patientenversorgung oberstes Ziel.
Eigene Patientinnen und Patienten dürfen nicht im Rahmen einer Vertretungsregelung an den Notfalldienst verwiesen werden. Auch Schmerzpatientinnen und Schmerzpatienten dürfen nicht an den Notfalldienst abgegeben werden. Praxen sind verpflichtet, ausreichende Kapazitäten für deren Versorgung vorzuhalten.
Die Sicherheit im zahnärztlichen Notfalldienst ist seit Jahren ein wichtiges Anliegen der Kollegenschaft. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden bringt die Versorgung von Patientinnen und Patienten besondere Herausforderungen mit sich.
Um die Sicherheit der notdiensthabenden Zahnärztinnen und Zahnärzte zu erhöhen, stellt die Zahnärztekammer Nordrhein seit dem 1. Oktober 2024 allen Kammerangehörigen einen Notrufbutton als zusätzliches Sicherheitsinstrument für den Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Dieser ist in die DEMedic-App der Firma Accentive Heidelberg GmbH integriert.
Neben der mobilen Nutzung steht die Funktion inzwischen auch als PC-Anwendung für den Empfangsbereich zur Verfügung. Die Installationsdatei kann über die Internetseite des Dienstleisters heruntergeladen werden.
Für den Notruf stehen zwei Eskalationsstufen zur Verfügung:
Der Verlauf des Notrufs kann in Echtzeit verfolgt werden. Die Übertragung erfolgt innerhalb weniger Sekunden. Die Anwendung kann auch auf einem ausschließlich für diesen Zweck bereitgestellten Smartphone genutzt werden. Selbst ohne aktive SIM-Karte ist die Nutzung möglich, sofern eine Verbindung zum Praxis-WLAN besteht. Voraussetzung ist lediglich ein ausreichend geladenes Endgerät.
Die DEMedic-App steht den nordrheinischen Zahnärztinnen und Zahnärzten kostenfrei im Apple App Store und bei Google Play zur Verfügung.
Klicken Sie auf diesen Link, um mehr über den Notrufbutton zu erfahren.
Auch in der Zahnmedizin gewinnt Künstliche Intelligenz zunehmend an Bedeutung. Derzeit werden verschiedene KI-gestützte Modelle zur Triage und Patientensteuerung geprüft. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten künftig noch zielgerichteter und ressourcenschonender zu steuern – insbesondere während der Nachtstunden.
Der zahnärztliche Notfalldienst ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung. Die Zahnärztekammer Nordrhein bittet daher alle Kolleginnen und Kollegen, die anstehenden Veränderungen verantwortungsvoll, kollegial und im Interesse einer verlässlichen Patientenversorgung mitzutragen.
Stand: Juli 2026
Für das Praxisschild oder die Eingangstür gibt es einen praktischen Notfalldienst-Aufkleber.
In der Vergangenheit war das Thema „Sicherheit im zahnärztlichen Notfalldienst“ immer wieder ein zentraler Diskussionspunkt bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten in Nordrhein.