Zur Ansicht in leichter Sprache Zur Ansicht in
Leichter Sprache

FAQ: Einführung eines Schichtnotfalldienstes

Stand: 16. März 2023

Für die Einteilung in Schichten werden Notfalldienstbezirke zu regionalen Großbereichen zusammengefasst.

Nein, mit der Einteilung zum Notfalldienst im Schichtmodell richten wir die Einteilung nach dem tatsächlichen Bedarf der Patienten aus, sodass die eingeteilten Praxen beziehungsweise Zahnärzte insgesamt weniger Notfalldienststunden absolvieren müssen. Während in der Region Aachen zum Beispiel bislang an einem Samstag Praxen für insgesamt 240 Stunden zum Notfalldienst eingeteilt waren, reduziert sich die Stundenanzahl durch Einführung des Schichtnotfalldienstes auf 68 Stunden.

Nein, anwesend sein müssen Sie während der Präsenzzeiten von 11 Uhr bis 13 Uhr (bisher 10 Uhr bis 12 Uhr) und von 16 Uhr bis 18 Uhr. Im Übrigen ist der Notfalldienst als Rufbereitschaft ausgestaltet.

Die Gesamtstundenanzahl, mit der Zahnärzte beziehungsweise Praxen zum Notfalldienst eingeteilt werden, reduziert sich deutlich. Da jedoch oftmals die Einteilung nur für eine Schicht erfolgt, insbesondere die Schicht 1 von 8 Uhr bis 13 Uhr, in der viele Patienten den Notfalldienst aufsuchen und entsprechend viele Praxen eingeteilt sind, kann die Anzahl der Tage, an denen ein Zahnarzt oder eine Praxis Notfalldienst leisten muss, leicht ansteigen. Die Erfahrungen aus den Bezirksstellen Duisburg und Krefeld, wo das Schichtmodell bereits seit mehreren Jahren getestet wird, zeigen, dass die neue Einteilung insgesamt zu einer deutlichen Entlastung der Kollegenschaft führt.

Es gibt drei Schichten. Die erste Schicht beginnt morgens um 8 Uhr und endet um 13 Uhr, denn hier kommen erfahrungsgemäß die meisten Patienten in die Praxis. Deswegen sind in der ersten Schicht auch mehr Praxen zum Notfalldienst eingeteilt. Die zweite Schicht dauert von 13 bis 18 Uhr, da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass hier bereits deutlich weniger Patienten eine Praxis mit einem Notfall aufsuchen, das heißt, die Anzahl der eingeteilten Praxen wird reduziert. Die Nachtschicht beginnt um 18 Uhr und endet um 8 Uhr am Folgetag. Da zu diesen Zeiten nur noch vereinzelt Patienten in die Praxis kommen, werden noch einmal deutlich weniger Praxen eingeteilt. Sofern es bereits Kooperationen gibt, kann diese Schicht auch weiterhin durch zentrale Einrichtungen abgedeckt werden.