Der FZP-Lehrgang vermittelt ZFA Wissen im Qualitätsmanagement, im Abrechnungswesen und in betriebswirtschaftlicher Praxisorganisation.
Der Beginn des 4. FZP-Lehrgangs der Zahnärztekammer Nordrhein ist für April 2025 geplant. Die Aufnahmeprüfung findet am 22. Februar 2025 statt.
Der Lehrgang zum/zur Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement (FZP) ist ein an den stetig wachsenden Anforderungen der Zahnarztpraxis ausgerichteter Fortbildungslehrgang mit Schwerpunkten in der Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement, Abrechnungswesen und betriebswirtschaftlicher Praxisorganisation.
In 462 Unterrichtsstunden werden berufsbegleitend (vorzugsweise freitags nachmittags und samstags) über den Zeitraum eines Jahres (April 2025 bis April 2026) qualifizierte Kenntnisse in folgenden Gebieten vermittelt:
Eine detaillierte Übersicht der Lerninhalte finden Sie im entsprechenden Artikel unter diesem Text.
Für die Teilnahme müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Gebühr der Aufnahmeprüfung beträgt 100 Euro. Die Lehrgangskosten betragen 3.500 Euro zuzüglich einer Gebühr für die Abschlussprüfung in Höhe von 400 Euro. Es besteht die Möglichkeit einer Finanzierungshilfe nach dem „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ (AFBG).
Am 11. Dezember 2024 findet um 16:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung via Zoom statt. Unter rosenberg@zaek-nr.de können Sie den entsprechenden Zugangslink per E-Mail anfordern.
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der Lerninhalte der Fortbildung zum/r Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement.
Für die Fortbildung zur FZP gibt es die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung durch BAföG zu erhalten.