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Kenntnisprüfung

Die Zahnärztekammer Nordrhein übernimmt in ihrem Zuständigkeitsbereich die Kenntnis- und Eignungsprüfung für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte.


Verfahrensverlauf

Sofern die Bezirksregierung Münster Kandidaten bei der Zahnärztekammer (ZÄK) Nordrhein zur Kenntnis- und Eignungsprüfung anmeldet, finden die Prüfungen in Neuss statt.

Eine persönliche Anmeldung bei der ZÄK Nordrhein ist nicht möglich. Richten Sie bitte alle Anfragen zum Erhalt der Approbation ausschließlich an die Bezirksregierung Münster.

Nachdem die ZÄK Nordrhein die Daten von der Bezirksregierung Münster erhalten hat, nimmt sie per E-Mail mit Ihnen Kontakt auf und versendet einen Gebührenbescheid für jeden einzelnen Abschnitt der Kenntnisprüfung. Die Gebühr für den schriftlichen Abschnitt beträgt 330 Euro. Die Gebühr für den mündlichen Abschnitt beträgt 960 Euro. Die Gebühr für den praktischen Abschnitt beträgt 1.210 Euro.

Sofern ein Teil wiederholt werden muss, fällt die Gebühr jeweils in gleicher Höhe erneut an. Nach Eingang der Gebühr wird Ihnen der voraussichtlich nächstmögliche Prüfungstermin per E-Mail mitgeteilt. Sie erhalten später zudem eine weitere Information per E-Mail für die genaue Uhrzeit der Prüfung.

Der Prüfungsort ist die Zahnärztekammer Nordrhein, Hammfelddamm 11, 41460 Neuss.


Weitere Informationen

Ablauf der Kenntnis- und Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung wird gemäß den Vorgaben der §§ 89 – 103 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) geregelt.

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Informationen zum praktischen Prüfungsteil

Im praktischen Abschnitt der Kenntnisprüfung werden Sie anhand standardisierter Ausbildungssituationen geprüft.

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Voraussetzungen im Strahlenschutz

Hier erhalten Sie Informationen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz.

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Kontakt

Kenntnisprüfung

Korrespondenz hierzu bitte ausschließlich via E-Mail an

kenntnispruefung@zaek-nr.de