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Informationen zum praktischen Prüfungsteil

Im praktischen Abschnitt der Kenntnisprüfung werden Sie anhand standardisierter Ausbildungssituationen geprüft.


In der Prüfung müssen Sie unter simulierten Bedingungen einer zahnärztlichen Praxis folgende oder vergleichbare zahnärztliche Leistungen erbringen:

Maßnahmen der Zahnerhaltung

  • Präparation mindestens einer großen, dreiflächigen Kavität im Seitenzahngebiet, Versorgung mit einer Unterfüllung und Füllung des Zahnes mit einem plastischen Material (Komposit)
  • Präparation und Legen einer Kompositfüllung approximal im Frontzahngebiet (Kofferdamapplikation, Unterfüllung, Säureätztechnik, Aufbau mit DentinBonding (Photopolymerisation))
  • endodontische Behandlung eines natürlichen Zahnes der zur Verfügung gestellt wird zusammen mit den üblichen Maßnahmen wie Trepanation, Wurzelkanalaufbereitung und Wurzelkanalfüllung mit Röntgenkontrollen

Prothetische Maßnahmen

  • Präparation und Abformung eines Zahnes für eine Teilkrone.
  • (supragingivale) Präparation und Abformung eines Zahnes für eine Verblendkrone.
  • (supragingivale) Präparation für eine Vollkrone und Abdrucknahme.
  • Alle präparierten Zähne sind nach einer Vorabformung später mit einer provisorischen Krone aus Autopolymerisat zu versorgen.
  • Anfertigung einer einfachen zahntechnischen Arbeit. Bitte bringen sie für diese Arbeit eine Universal-Kramponzange und eine Aderer-Zange mit.

Parodontologische Maßnahmen

  • Auswahl des sachgerechten parodontalen Instrumentariums nach Vorgabe einer Behandlungssituation und
  • richtiger Einsatz der parodontalen Instrumente.

Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

  • Auswahl des sachgerechten Instrumentariums nach Vorgabe einer Behandlungssituation
  • richtiger Einsatz der Instrumente.

Dauer

Der praktische Abschnitt dauert

  • im Fach Zahnärztliche Prothetik etwa zwei Stunden,
  • in der Fächergruppe Zahnerhaltung etwa zwei Stunden und
  • in den Fächern Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie insgesamt etwa eine Stunde.

Während dieser Zeit steht Hilfspersonal für die Betreuung und Einweisung an vorhandenen technischen Geräten, jedoch nicht zur Behandlungsassistenz zur Verfügung.

Sie haben die Möglichkeit, eine Stunde vor Beginn des praktischen Teils sich mit der Behandlungseinheit vertraut zu machen und die mitzubringenden Materialien und Instrumente einzurichten.

Ergänzender Hinweis

Das Karl-Häupl-Institut stellt für die o.g. Prüfungen Zahnmodelle der Firma Frasaco Typ AG-3 mit „weichem Zahnfleisch“ zur Verfügung. In der letzten Zeit zeigten sich Probleme, dass nach Auftragen von Abformmassen die Modelle – hier besonders die Zahnfleischauflagen – stark beschädigt wurden. Bitte beachten Sie daher, dass keine polyätherhaltigen Abformmassen (wie z.B. Impregum) benutzt werden dürfen.

Arbeitsmaterialien

Sie müssen alle notwendigen Instrumente und Materialien zur Durchführung der zuvor genannten praktischen Aufgaben zwingend zum praktischen Teil mitbringen! Dazu gehören

  • Arztkittel, Handschuhe und Mundschutz,
  • Instrumentarium (einschließlich Hand- und Winkelstücke, KaVo Kupplungen), welches Sie für erforderlich halten, um die zuvor beschriebenen Maßnahmen durchführen zu können,
  • Nadelhalter, Nahtmaterial 4/0, Pinzette, Nahtschere (für die Chirurgie ausreichend!),
  • die erforderlichen Füllungs-, Unterfüllungs-, Endodontie- und Abdruckmaterialien, Autopolymerisate sowie Kofferdam.

Weitere Informationen

Ablauf der Kenntnis- und Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung wird gemäß den Vorgaben der §§ 89 – 103 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) geregelt.

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Informationen zum praktischen Prüfungsteil

Im praktischen Abschnitt der Kenntnisprüfung werden Sie anhand standardisierter Ausbildungssituationen geprüft.

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Voraussetzungen im Strahlenschutz

Hier erhalten Sie Informationen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz.

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Kontakt

Kenntnisprüfung

Korrespondenz hierzu bitte ausschließlich via E-Mail an

kenntnispruefung@zaek-nr.de