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Kammerwahl 2024

Die Wahl zur Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein für die Wahlperiode 2025 bis 2029 steht an: Hier finden Sie alle Informationen, Formulare und Termine im Wahljahr 2024.


Wahl zur Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein für die Wahlperiode 2025-2029

Im Jahr 2024 endet die derzeitige Wahlperiode der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein. Die Wahl der neuen Mitglieder der Kammerversammlung wird als Briefwahl durchgeführt. Als Wahltag hat der Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein den 02. Dezember 2024 bestimmt.

Zur Wahl der Kammerversammlung 2024 können auf Grundlage des § 11 der Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern Wahlvorschläge abgegeben werden. Diese können als Einzelwahlvorschlag oder in Form von Listen eingereicht werden. Hier finden Sie die entsprechenden Vordrucke für die Erstellung von Wahlvorschlägen. Diese müssen bis zum 09. September 2024, 18.00 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter eingereicht werden.

Unter dem Punkt „Downloads“ finden Sie alle Dokumente, Bekanntmachungen, Hinweise und Vordrucke sowie die rechtlichen Grundlagen.

 

Aushändigung eines Verzeichnisses der Kammerangehörigen der Zahnärztekammer Nordrhein gemäß § 16 Abs. 2 des Heilberufsgesetzes NRW

Die Vertrauensperson des jeweiligen Wahlvorschlages kann, zum Zwecke der Wahlwerbung, ein entsprechendes Wählerverzeichnis für den zugehörigen Wahlbezirk anfordern. Bitte beachten Sie, dass die Anforderung erst nach Zulassung der Wahlvorschläge erfolgen kann, also ab dem 16.09.2024!

Das entsprechende Antragsformular haben wir zum Download bereitgestellt.

 


Weitere Informationen

Wahl zur Kammerversammlung: Was steckt eigentlich dahinter?

Am 2. Dezember 2024 steht die Kammerwahl der Zahnärztekammer Nordrhein an. Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte sind aufgefordert, die Mitglieder der Kammerversammlung für die Legislaturperiode 2025 bis 2029 zu wählen.

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