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Zahnärztin schaut auf einen Laptop und telefoniert.

Meine ZÄK

Der Zahnärztekammer gehören alle Zahnärzte und staatlich anerkannten Dentisten an, die in dem Landesteil Nordrhein ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.


Als Mitglied der ZÄK Nordrhein erhalten Sie zahlreiche Serviceleistungen, haben aber auch verschiedene Pflichten. Sie verpflichten sich als Mitglied der ZÄK Nordrhein Ihren Beruf gemäß der Berufsordnung auszuüben, den Notfalldienst nach der Notfalldienstordnung zu verrichten und zahlen auf Grundlage der Beitragsordnung einen Mitgliedsbeitrag.

Dafür erhalten Sie von uns während Ihres gesamten Berufslebens Hilfestellung und Unterstützung zu allen Themen der Berufsausübung, so zum Beispiel Gebührenrecht, Strahlenschutz, Hygiene, Praxisführung oder auch Ausbildung von Mitarbeitern (ZFA). Wir unterstützen Sie bei der beruflichen Weiterbildung und Sie können an den zahlreichen Fortbildungsangeboten im Karl-Häupl-Institut und in den Bezirksstellen teilnehmen. Besondere Angebote gibt es für Niederlassungswillige und Berufseinsteiger.

Mit der Mitgliedschaft erhalten Sie auch Zugang zum Portal der ZÄK Nordrhein mit seinen vielfältigen elektronischen Dienstleistung. Außerdem können Sie das Stellenportal Dentoffert vollumfänglich kostenfrei nutzen und werden mit der digitalen Mitgliederinformation „Kammer aktuell“ direkt über wichtige Gesetze, Verordnungen oder andere Entwicklungen im Gesundheitswesen informiert, die Auswirkungen auf Ihre Berufsausübung haben.

Als Mitglied der ZÄK Nordrhein beziehen Sie kostenfrei das Rheinische Zahnärzteblatt (RZB) und die Zahnärztlichen Mitteilungen (zm). Zusätzlich können Sie sich für die Newsletter „Kammer kompakt“ und „KHI direkt“ anmelden, um Informationen zur Berufsausübung sowie aktuelle Fort- und Weiterbildungsangebote per E-Mail zu erhalten.

Kontakt

Mitglieder- und Beitragswesen

02131 / 53119 212


Portal-Support

02131 / 53119 221

portal-support@zaek-nr.de

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Beitragswesen

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebes erhebt die Zahnärztekammer Beiträge von ihren Kammerangehörigen.

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Informationen zum Portal

Im Funktionsportal der Zahnärztekammer Nordrhein bieten wir umfangreiche elektronische Dienstleistungen an. Informationen zu Inhalten und Zugang gibt es hier.

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Aktuelle Nachrichten zur Berufsausübung und Fortbildung erhalten Sie durch die Newsletter "Kammer kompakt" und KHI direkt".

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