Zur Ansicht in leichter Sprache Zur Ansicht in
Leichter Sprache

Aufgaben der Kammer

Die Zahnärztekammer Nordrhein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Vertretung der über 10.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf.


Die Organe der Zahnärztekammer sind:
a) die Kammerversammlung,
b) der Kammervorstand,
c) der Präsident.

Die Zahnärztekammer Nordrhein agiert als berufsständische Aufsicht und vertritt zudem allgemein die beruflichen Belange aller Zahnärztinnen und Zahnärzte (Assistentinnen und Assistenten, Angestellte, Selbstständige, Rentnerinnen und Rentner) in ihrem Zuständigkeitsgebiet. Zudem ist die Zahnärztekammer Ansprechpartner für Patientenfragen und -beschwerden.

Sie hat aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages die korrekte Wahrnehmung der Berufspflichten zu überwachen, die fachliche Fort- und Weiterbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte sicherzustellen und die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ZFA) zu organisieren.

Die Zahnärztekammer hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den Zahnärztinnen und Zahnärzten. Sie schlichtet in Streitfällen mit Berufsangehörigen und Patienten. Sie fordert von ihren Mitgliedern ein kollegiales und berufsgerechtes Verhalten gemäß den Bestimmungen der Berufsordnung einschließlich der Teilnahme am Notfalldienst gemäß der Notfalldienstordnung.

Als Mitglied der ZÄK Nordrhein erhalten Sie von uns Hilfestellung und Unterstützung zu allen Themen der Berufsausübung. Sie können an den zahlreichen Fortbildungsangeboten im Karl-Häupl-Institut und in den Bezirksstellen teilnehmen. Besondere Angebote gibt es für Niederlassungswillige.

Als Mitglied der ZÄK Nordrhein beziehen Sie kostenfrei das Rheinische Zahnärzteblatt (RZB) und die Zahnärztlichen Mitteilungen (zm). Zudem erhalten Sie Zugang zu den Online-Angeboten der ZÄK Nordrhein.

Nicht verwechselt werden darf die Zahnärztekammer, der alle Berufsangehörigen per Gesetz anzugehören haben, mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV), die ausschließlich für die vertragszahnärztlichen Belange zuständig ist.

Kontakt

Zahnärztekammer Nordrhein

Geschäftsstelle

02131 / 53119 0

info@zaek-nr.de