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Betäubungsmittel

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) werfen oft Fragen für Zahnärztinnen und Zahnärzte auf.


  • Betrifft das Betäubungsmittelgesetz auch die Zahnarztpraxis?
  • Welche Arzneimittel dürfen auf das BtM-Rezept verschrieben werden?
  • Woher bekommt man BtM-Rezepte?
  • Wie wird ein BtM-Rezept korrekt ausgefüllt?
  • Gelten auch in diesem Bereich Dokumentationspflichten und Fristen?

Umfassende Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Dort finden Sie zudem eine aktuelle FAQ-Liste zum BtmG und zur BtMVV.

Kontakt

Ass. jur. Katharina Beckmann

Ressortleiterin Berufsausübung und Weiterbildung

02131 / 53119 330