Hier finden Sie alle Informationen zur Ausbildung sowie zu den Karrieremöglichkeiten für Zahnmedizinische Fachangestellte.
Hinweis: Bei den Stoffverteilungsplänen / Lernfeldern handelt es sich um vorläufige Versionen, die fortlaufen weiterentwickelt werden.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre (eine Verkürzung ist im Einzelfall möglich) und findet als duale Ausbildung sowohl in der zahnärztlichen Praxis oder Klinik als auch an einem ortsnahen Berufskolleg statt. Ein bestimmter Schulabschluss ist keine Voraussetzung für die Ausbildung, die meisten Praxen bevorzugen jedoch Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss.
Auf unserem Stellenportal Dentoffert finden Sie sowohl Angebote für Ausbildungen als auch für Praktikumsplätze.
Der Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein empfiehlt seit 1. Januar 2023 folgende Vergütung für Auszubildende:
Die Dauer des Urlaubs pro Kalenderjahr richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Für volljährige Auszubildende ist bei einer 5-Tages-Woche in jedem Fall der gesetzliche Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen (24 Werktage) zu gewähren.
Der Anspruch auf Erholungsurlaub bei einer 5-Tages-Woche für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres
Die tägliche Ausbildungszeit (im Regelfall 8 Stunden) sollte zusammenaddiert 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist dafür Sorge zu tragen, dass die geleistete Mehrarbeit (>40 Std./Wo.) zusätzlich vergütet oder mit einem Freizeitausgleich abgegolten wird.
Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten in Zahnarztpraxen, kieferorthopädischen, oral- und kieferchirurgischen Praxen sowie Kliniken, im öffentlichen Gesundheitswesen, in Dentallaboren, Krankenkassen und Abrechnungszentren.
Durch die Vielseitigkeit der Ausbildung können Zahnmedizinische Fachangestellte im Behandlungs- und im Verwaltungsbereich tätig werden. Oftmals erfolgt eine spezielle Ausrichtung, die sich unter anderem an den Erfordernissen und Gegebenheiten in den jeweiligen Praxen orientiert.
Für Zahnmedizinische Fachangestellte gibt es verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung, unter anderen zum/zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten/in (ZMP), zum/zur Dentalhygieniker/in (DH) oder zum/zur Fachwirt/in für Zahnärztliches Praxismanagement (FZP).
Zahnmedizinische Fachangestellte mit einer Hochschulzugangsberechtigung können nach der Ausbildung auch studieren und beispielsweise einen Hochschulabschluss im Bereich Zahnmedizin erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.
Auszubildende, die keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen vor Aufnahme der Ausbildung einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Sofern eine sogeannte Niederlassungserlaubnis vorliegt, gilt diese uneingeschränkt, berechtigt somit auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.