Die einzelnen Werte variieren nach Qualifikation und Berufserfahrung. Auch die Empfehlung für Auszubildende wird erhöht.
Seit dem 8. Mai 2025 gilt eine neue Vergütungsempfehlung für Zahnmedizinische Fachangestellte im Kammergebiet Nordrhein. Das hat der Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein in seiner Sitzung am 7. Mai 2025 beschlossen.
„Ohne ZFA würden unsere Praxen stillstehen. Deshalb verdienen unsere Praxismitarbeitenden eine entsprechende Wertschätzung – dazu gehört auch ein gutes Gehalt“, sagt ZA Mattias Abert, Mitglied des Vorstands der Zahnärztekammer Nordrhein und zuständig für den Bereich Ausbildung.
Die empfohlenen Vergütungswerte steigen im Durchschnitt um fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Ortszuschläge werden angepasst.
Berufsjahre | Tätigkeitsgruppe I | Tätigkeitsgruppe II | Tätigkeitsgruppe III | Tätigkeitsgruppe IV | Tätigkeitsgruppe V | Tätigkeitsgruppe VI |
---|---|---|---|---|---|---|
1. – 3. | 2.293 € | 2.536 € | 2.727 € | 2.980 € | 3.170 € | 3.297 € |
4. – 6. | 2.377 € | 2.628 € | 2.826 € | 3.088 € | 3.285 € | 3.418 € |
7. – 9. | 2.493 € | 2.756 € | 2.963 € | 3.239 € | 3.445 € | 3.584 € |
10. – 12. | 2.580 € | 2.853 € | 3.067 € | 3.353 € | 3.567 € | 3.709 € |
13. – 15. | 2.661 € | 2.941 € | 3.162 € | 3.457 € | 3.677 € | 3.823 € |
16. – 18. | 2.736 € | 3.026 € | 3.254 € | 3.555 € | 3.783 € | 3.934 € |
19. – 21. | 2.813 € | 3.111 € | 3.345 € | 3.656 € | 3.889 € | 4.045 € |
22. – 24. | 2.889 € | 3.195 € | 3.368 € | 3.754 € | 3.994 € | 4.153 € |
25. – 27. | 2.964 € | 3.280 € | 3.526 € | 3.855 € | 4.100 € | 4.264 € |
ab 28. | 3.024 € | 3.346 € | 3.597 € | 3.931 € | 4.183 € | 4.350 € |
Unterteilt wird die Tabelle zur Vergütung einerseits in sechs gehaltlich aufsteigende Tätigkeitsgruppen, angefangen bei ungelernten Arbeitskräften über ausgebildete ZFA bis hin zu fortgebildeten Mitarbeitenden wie Zahnmedizinische Prophylaxeassistenten/innen (ZMP), Fachwirten/innen für zahnärztliches Praxismanagement (FZP) und Dentalhygieniker/innen (DH). Andererseits wird von Berufsanfängern bis zu Mitarbeitenden mit mehr als 28-jähriger Tätigkeit zwischen zehn verschiedenen Stufen der Berufserfahrung unterschieden.
So startet eine frisch ausgelernte ZFA nach Empfehlung mit einem Einstiegsgehalt von 2.536 Euro pro Monat, während für eine DH mit 28 oder mehr Jahren Berufserfahrung ein Monatsgehalt von 4.350 Euro empfohlen wird. Die Empfehlungen zur monatlichen Vergütung beziehen sich auf eine 40-Stunden-Woche.
Tätigkeitsgruppe | Beschreibung |
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TG I | Ungelerntes Praxispersonal |
TG II | Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung |
TG III (Zuschlag: + 7,5 % zur TG II) | ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von vertiefenden und/oder speziellen Qualifizierungen im Umfang von insgesamt mindestens 200 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 200 Unterrichtsstunden anzurechnen. |
TG IV (Zuschlag: + 17,5 % zur TG II) | Zahnmedizinische Prophylaxehelfer/in Prophylaxeassistent/in (ZMP) ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 400 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 400 Unterrichtsstunden anzurechnen. |
TG V (Zuschlag: + 25 % zur TG II) | Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF), Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV), Assistent/in für zahnärztliches Praxismanagement (AZP), Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement (FZP). ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 600 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 600 Unterrichtsstunden anzurechnen. |
TG VI (Zuschlag: + 30 % zur TG II) | Dental-Hygieniker/in (DH) und u. a. Betriebswirt/in im Gesundheitswesen, Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen.ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 900 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 900 Unterrichtsstunden anzurechnen. |
Da sich Fixkosten wie beispielsweise Miethöhen in Nordrhein mitunter erheblich voneinander unterscheiden, soll es für Kreise und kreisfreie Städte mit hohen beziehungsweise sehr hohen Lebenshaltungskosten einen monatlichen Ortszuschlag geben. Die Einteilung erfolgt anhand der Daten des Deutschlandatlas.
Somit wird für Kreise und kreisfreie Städte mit hohen Lebenshaltungskosten, dazu zählen der Rhein-Kreis-Neuss, die Stadt Leverkusen, der Rhein-Erft-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis sowie der Rhein-Sieg-Kreis, der Ortszuschlag von 72 auf 76 Euro pro Monat angehoben. Für die kreisfreien Städte mit sehr hohen Lebenshaltungskosten – Bonn, Düsseldorf und Köln – ergibt sich eine Erhöhung des Ortszuschlags von 145 Euro auf 152 Euro pro Monat.
Weitere Gratifikationen oder leistungsbezogene Zulagen sind dagegen nicht Gegenstand der Vergütungsempfehlungen und können individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass persönliches Engagement und Leistung eines Mitarbeitenden wesentliche Faktoren in der Gehaltsgestaltung sind.
Die Vergütungsempfehlung für Auszubildende wird ebenfalls erhöht. Ab dem 1. August 2025 liegt der empfohlene Betrag