Die Zulassungsvoraussetzungen sind der Prüfungsordnung §§ 8, 9 ff. zu entnehmen. Bei Rückfragen helfen Ihnen unsere Mitarbeitenden der Abteilung für Ausbildung.
Gemäß § 7 der Prüfungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein für die Durchführung der Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf „Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter“ vom 6. November 2018 in der genehmigten Fassung vom 5. Juni 2019 gibt die Zahnärztekammer Nordrhein den Termin der zentralen schriftlichen Prüfung wie folgt bekannt: Montag 20. März 2023 und Dienstag 21. März 2023
Die praktischen Prüfungen bzw. die mündlichen Ergänzungsprüfungen sollten bis zum 7. Juni 2023 beendet sein.
Anmeldungen zu dieser Prüfung müssen bei der Zahnärztekammer Nordrhein, Hammfelddamm 11, 41460 Neuss (Postfach 21 02 55, 41428 Neuss) bis zum 3. Februar 2023 eingereicht werden. Verspätet und unvollständig eingehende Anträge können wegen der verbindlichen Fristen nicht mehr berücksichtigt werden.