Zur Ansicht in leichter Sprache Zur Ansicht in
Leichter Sprache

Kenntnisse im Strahlenschutz

Praxismitarbeitende müssen, um entsprechende Aufgaben wahrnehmen zu können, über die Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnheilkunde verfügen.


Der Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz erfolgt für Zahnmedizinische Fachangestellte, in der Regel mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung.

Personen, die über eine abgeschlossene medizinische Ausbildung verfügen, ohne die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben zu haben oder, die durch fehlende Aktualisierung die Kenntnisse im Strahlenschutz neu erwerben müssen, können, sofern Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kammerbereich Nordrhein haben, die Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Zahnärztekammer Nordrhein beantragen.

Den Antrag auf Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz finden Sie hier zum Download. Auf dem Antragsformular finden Sie eine Liste der hierfür einzureichenden Unterlagen.

 

Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz

Die Kenntnisse im Strahlenschutz sind mindestens alle fünf Jahre, durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs bzw. einer als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahme, zu aktualisieren. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Aktualisierung besteht dabei auch für Personen, die derzeit nicht tätig sind (z.B. Elternzeit oder Auslandsaufenthalt). Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig für einen Kurstermin innerhalb Ihrer persönlichen Fünf-Jahresfrist anzumelden.

Das Karl-Häupl-Institut, Fortbildungszentrum der Zahnärztekammer Nordrhein, bietet entsprechende Kurse zum Erwerb sowie zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz an. Auf der Webseite des Karl-Häupl-Instituts (www.khi-direkt.de) finden Sie fortlaufend eine Übersicht der aktuellen Kursangebote. Geben Sie hierzu als Suchbegriff „Kenntnisse“ ein.

Kontakt

Vanessa Handrick, B.Sc.

Strahlenschutz

02131 / 53119 381

strahlenschutz@zaek-nr.de

 

Downloads