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FAQ: Kenntnisse im Strahlenschutz

Stand: 21. März 2023

Die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Zur Errechnung der Frist ist das Datum der Kenntnisbescheinigung bzw. der erfolgreichen Teilnahme am letzten Aktualisierungskurs ausschlaggebend.

Aufgrund der individuellen Aktualisierungsfristen ist es der Zahnärztekammer Nordrhein leider nicht möglich, Sie an ihre persönliche nächstfällige Aktualisierung zu erinnern. Wir bitten Sie, im eigenen Interesse, die Aktualisierungen eigenverantwortlich und fristgerecht vorzunehmen.

Personen, die über eine abgeschlossene medizinische Ausbildung verfügen, ohne die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben zu haben oder die durch fehlende Aktualisierung die Kenntnisse im Strahlenschutz neu erwerben müssen, können – sofern Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kammerbereich Nordrhein haben – die Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Zahnärztekammer Nordrhein beantragen. Das Formular sowie weitere Informationen zu den Kenntnissen im Strahlenschutz finden Sie hier.

Auf der Webseite des Karl-Häupl-Instituts (www.khi-direkt.de), finden Sie fortlaufend eine Übersicht der aktuellen Kursangebote. Geben Sie hierzu als Suchbegriff „Kenntnisse“ ein.

Alternativ finden Sie hier eine Zusammenstellung anerkannter Strahlenschutzkurse des Bundesamts für Strahlenschutz nach der „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“.

(Zu beachten ist, dass die Liste nach Bundesländern sortiert ist und sowohl Kurse für den zahnmedizinischen als auch den humanmedizinischen Bereich, im Zusammenhang mit der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen, umfasst.)