Zur Ansicht in leichter Sprache Zur Ansicht in
Leichter Sprache

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die seit dem 1. Januar 2012 gültig ist, regelt die Rechtsgrundlage für die Honorargestaltung der Behandlung


„Was bedeutet 2,3 ist vorbei?“

Aufklärungsgespräche bei Patienten zur Darstellung der Honorarunterschiede für gleiche Leistungen in BEMA und GOZ lösten deutliche Reaktionen aus: „Das muss man doch mal plakativ darstellen!“

Der Grund für diese Empörung war der Vergleich der Honorare beispielsweise einer Fissurenversiegelung. Bei einem gesetzlich versicherten Patienten beträgt das Honorar 22,46 Euro, beim privat versicherten Patienten 11,64 Euro.

Die Politik wird uns Zahnärztinnen und Zahnärzten nicht helfen. Wir als Zahnärztekammer haben Ihnen bei GOZ – Make It Simple praktische Wege aufgezeigt, Leistungen richtig zu vereinbaren, damit am Ende Ihre privat versicherten Patienten nicht zu
„Dritte-Klasse-Patienten“ werden.

Sprechen auch Sie mit Ihren Patienten über diesen Stillstand des GOZ-Punktwertes. Ein Plakat zum Selbstausdruck für Ihre Praxis mit Beispielen finden Sie hier zum Download.

 

Die Differenz zwischen BEMA und GOZ.

Seit 1988 ist der GOZ-Punktwert gleich. Seit über 35 Jahren ist keine Anpassung der zahnärztlichen Honorare erfolgt.

Eine Gegenüberstellung der Leistungen:

LeistungBEMAGOZ 2,3fachDifferenz BEMA - GOZ
Ä111,11 €10,72 €-0,39 €
Eing. Untersuchung22,21 €12,94 €-9,27 €
01 / 0010 + Ä122,21 €23,66 €+1,45 €
Vipr7,40 €6,47 €-0,93 €
I9,87 €7,76 €-2,11 €
L114,81 €9,05 €-5,76 €
IP128,08 €25,87 €-2,21 €
IP223,86 €12,94 €-10,92 €
IP522,46 €11,64 €-10,82 €
Üz7,40 €6,47 €-0,93 €
bMF12,34 €8,41 €-3,93 €
F139,48 €27,55 €-11,93 €
F248,12 €31,30 €-8,18 €
F360,46 €38,42 €-22,04 €
F471,57 €41,62 €-29,95 €
F1 - Komposit64,16 €68,17 €+4,01 €
F2 – Komposit78,97 €71,92 €-7,05 €
F3 - Komposit103,65 €83,05 €-20,60 €
F4 - Komposit123,39 €99,60 €-23,79 €
Aufbaufüllung (F2-ZE)48,12 €19,40 €-28,72 €
Konf. Stiftaufbau54,14 €38,81 €-15,33 €
Geg. Stiftaufbau86,62 €58,21 €-28,41 €
CP7,40 €14,23 €+6,83 €
P7,40 €25,87 €+18,47 €
VitE22,21 €14,23 €-7,98 €
Trep13,57 €8,41 €-5,16 €
WK35,78 €50,71 €+14,93 €
Med18,51 €26,39 €+7,88 €
WF20,98 €33,37 €+12,39 €
X112,34 €9,05 €-3,29 €
X218,51 €14,23 €-4,28 €
Schiene m. adj. Ofl.130,79 €103,49 €-27,30 €
Rep. ohne Abdruck32,48 €18,11 €-14,37 €
Rep. mit Abdruck54,14 €34,93 €-19,55 €
Unterfütterung59,55 €34,93 €-24,62 €
Unterfütterung m. FU OK87,70 €58,21 €-29,49 €
Unterfütterung m. FU UK87,70 €69,85 €-17,85 €
Rep. Verblendung (TV)46,56 €18,76 €-27,80 €

BEMA Punktwerte:  K/CH 1,2339      IP 1,4036      ZE 1,0827

 

Informationen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Erläuterungen, Hinweise und Berechnungsempfehlungen zur besseren Verständlichkeit und Anwendbarkeit der Gebührenordnung für Zahnärzte

Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben ein Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen eingerichtet. Das Forum arbeitet daran, Rechtsunsicherheiten nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist auch in der Zahnarztpraxis Grundlage für die Berechnung von Leistungen. So hat der Zahnarzt nach § 6 Abs. 2 GOZ Zugriff auf einen beschränkten Bereich Gebührenordnung für Ärzte, soweit die Leistung nicht als selbständige Leistung oder Teil einer anderen Leistung in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) enthalten ist. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine in § 11 Bundesärzteordnung begründete Rechtsverordnung der Bundesregierung.

 


Weitere Informationen

Berechnung festsitzender Retainer und der adhäsiven Befestigung von Brackets

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in drei Entscheidungen zur Berechnung kieferorthopädischer Leistungen geäußert.

Weiterlesen...

Landesbeihilfe in NRW trägt Beschlüsse des GOZ-Beratungsforums der BZÄK

Beschlüsse, die von der BZÄK, der PKV und den Vertretern der Beihilfe im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen der BZÄK im Konsens gefasst werden, werden von den Landesbeilhilfestellen in NRW bei der Festsetzung der Beihilfen berücksichtigt.

Weiterlesen...

Kontakt

Gebührenrecht

Hammfelddamm 11

41460 Neuss

02131 / 53119 207

02131 / 53119 400

info@zaek-nr.de

Downloads

GOZ - Plakat für Patienten


GOZ – make it simple / Formulare zum Vortrag


GOZ 2012


Nordrheinischer Kommentar zur GOZ 2012


"Das GOZ-Referat informiert"


GOZ-Urteile


Weitere Informationen aus dem Bereich Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Beschlüsse zur PAR-Strecke in der GOZ

Bereits seit 2013 befassen sich die Mitglieder des Beratungsforums mit den Regelungslücken in der GOZ 2012.

Mehr erfahren
BGH: GOÄ und GOZ gelten auch für juristische Personen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte auch für juristische Personen – und somit auch für MVZ – gilt.

Mehr erfahren
Formulare zur GOZ

Die Zahnärztekammer Nordrhein hat für die Nutzung in den Praxen verschiedene Formulare zu Vereinbarungen mit Patientinnen und Patienten erstellt.

Mehr erfahren
Patienteninformationen zur GOZ

Sowohl bei der Kostenerstattung durch Private Krankenversicherungen als auch durch Beihilfestellen können leider Schwierigkeiten eintreten.

Mehr erfahren
Praxisstundenkostenrechner / GOZ-Faktoren-Rechner

Um die zahnmedizinische Leistung betriebswirtschaftlich stimmig erbringen zu können, ist es notwendig, einen Überblick über die Kostenstruktur der Praxis zu erhalten.

Mehr erfahren
ZÄK-Seminar zeigt Handlungsspielräume der GOZ

In der kostenlosen Schulung erfahren Zahnärztinnen und Zahnärzte, wie private Leistungen kostendeckend abgerechnet werden können.

Mehr erfahren