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Schluss mit „Allzweckwaffe“ 2,3: ZÄK-Seminar zeigt Handlungsspielräume der GOZ

In der kostenlosen Schulung erfahren Zahnärztinnen und Zahnärzte, wie private Leistungen kostendeckend abgerechnet werden können. Auftakt der Seminarreihe war am 21. November in Neuss


Die GOZ 2012 ist überarbeitet worden und im handlichen Format und neuem Layout zum Download auf unserer Webseite eingestellt.

Minus sechs Prozent plus zehn Prozent ergeben minus 42 Prozent. Was klingt wie eine Rechnung von Pippi Langstrumpf, ist in Wahrheit eine Bedrohung für die Existenz von Zahnarztpraxen, wie Kammerpräsident Dr. Ralf Hausweiler beim Auftakt der Seminarreihen „GOZ – make it simple – aus der Praxis für die Praxis“ am 21. November den rund 200 Teilnehmenden in Neuss verdeutlichte. Und es ist eine Aufforderung, die GOZ auch über den Faktor von 2,3 hinaus zu nutzen. Doch der Reihe nach.

In einer Beispielrechnung erklärte Dr. Hausweiler die Herausforderungen von Inflation und Budget. Bei einem Rückgang der Praxiseinnahmen von sechs Prozent sowie gestiegenen Kosten infolge der Inflation von rund zehn Prozent führt dies in Summe zu einem Rückgang von 42 Prozent des verfügbaren Einkommens für niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte.

 

90 Leistungen besser vergütet im BEMA als in der GOZ

Zu einer Anpassung des GOZ-Punktwertes wird es jedoch in naher Zukunft nicht kommen, wie Dr. Hausweiler berichtete. Seit 1988 wurde die GOZ nicht angepasst – in dieser Zeit waren elf Bundesgesundheitsminister im Amt.

Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt habe einst gesagt, es müsse ein Ende haben mit der Freiberuflichkeit. „Wissen Sie wer damals ihr Berater war“, fragte Dr. Hausweiler in die Runde, „es war Karl Lauterbach. Und er führt jetzt als Minister fort, was er damals beraten hat.“

Eine Verfassungsklage lasse sich jedoch laut eines Gutachtens des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Gregor Thüsing im Auftrag der Bundeszahnärztekammer nicht herleiten. Inzwischen sind 90 Leistungen im BEMA und damit rund 50 Prozent aller Leistungen deutlich besser als in der GOZ vergütet.

Deshalb sei es dringend notwendig, dass die Handlungsspielräume der GOZ genutzt werden. „Sie können nicht alles zum 2,3-fachen Satz abrechnen“, sagte Dr. Ursula Stegemann, Mitglied des Vorstands der Zahnärztekammer Nordrhein und zuständig für den Bereich GOZ, die zusammen mit dem Kammerpräsidenten das Seminar organisiert hatte.

Eindringlich warb Dr. Stegemann dafür, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte den Praxiskostenrechner der BZÄK nutzen, um herauszufinden, was die eigene Praxis pro Stunde kostet: „Sie müssen verhindern, dass Sie für Leistungen draufzahlen.“

 

Steigerungsfaktoren: Auf Zeitaufwand und Schwierigkeit kommt es an

Dr. Stegemann erklärte den Teilnehmenden in ihrem Vortrag, wie private Leistungen sowohl beim gesetzlich versicherten wie auch beim privat versicherten Patienten richtig berechnet werden können – und natürlich auch wie diese rechtssicher vereinbart und abgerechnet werden.

So können die Faktoren 1,0 bis 2,3 ohne weitere Begründung abgerechnet werden. Bei den Faktoren 2,4 bis 3,5 ist dagegen eine Begründung notwendig. „Hierbei müssen Sie vor allem auf den Zeitaufwand und die Schwierigkeit der Behandlung eingehen“, erklärte Dr. Stegemann.

Am Beispiel einer zweiflächigen Kompositrestauration ließe sich das folgendermaßen begründen: Ein Zahn, der besonders weit hinten im Mund steht und darüber hinaus noch ein schlecht einzusehendes und kaum erreichbares Loch hat, erfordert in der Versorgung ein hohes Maß, was Schwierigkeit und Zeit anbelangt.

Alles, was über dem Faktor 3,5 liegt, muss jedoch individuell und schriftlich mit dem Patienten vor der Behandlung vereinbart werden. „Wenn Sie keine Unterschrift haben, haben Sie keinen Honoraranspruch“, so Dr. Stegemann.

 

Weitere Termine in den Bezirksstellen

Aufgrund der hohen Nachfrage gab es für die Bezirksstelle Düsseldorf im Januar bereits einen weiteren Zusatztermin. Auch für die übrigen Bezirksstellen sowie für Bonn und Gummersbach sind bereits Termine geplant, die Sie der Übersicht entnehmen können:

BezirksstelleTerminOrtAnmeldung
Wuppertal16. April, 19.30 UhrHistorische Stadthalle Wuppertal
Johannisberg 40, 42103 Wuppertal
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Autor: Daniel Schrader

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