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Gemeinsame Pressemitteilung der Zahnärztlichen Körperschaften in NRW
Münster, Düsseldorf – 7. Januar 2025: Die zahnärztlichen Körperschaften aus Westfalen-Lippe und Nordrhein schlagen Alarm: Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA für alle) gefährdet die Datensicherheit und untergräbt das Vertrauen in die Digitalisierung. Statt mit Augenmaß vorzugehen, setzt die Politik auf eine überhastete und sanktionsbewehrte Umsetzung mit Sicherheitslücken, die weder Patienten noch Praxen nützt.
Kritikpunkte: Datenschutz, Sicherheit, und Pragmatismus
Die Zahnärzteschaft warnt vor einer überstürzten Umsetzung, die grundlegende Fragen zur Datensicherheit und praktischen Nutzbarkeit offenlässt. „Wir unterstützen eine patientenzentrierte Digitalisierung, die die Versorgung verbessert und Sicherheit gewährleistet“, betonen die Körperschaften. Doch die aktuelle Umsetzung der ePA ignoriere diese Ziele.
Besorgniserregende Sicherheitsrisiken wurden jüngst durch den Chaos Computer Club (CCC) offengelegt. In einem veröffentlichten Bericht (27.12.2024) wurden massive Schwachstellen in der digitalen Infrastruktur aufgezeigt, die mit wenig Aufwand massenhaften Zugriff auf Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten ermöglichen. Der CCC fordert eine unabhängige Bewertung der Sicherheitsrisiken – eine Forderung, die die zahnärztlichen Körperschaften ausdrücklich unterstützen.
„Vertrauen entsteht durch Transparenz, nicht durch Zwang“
Die zahnärztlichen Körperschaften in NRW begrüßen die jüngsten Ankündigungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die Sicherheitslücken in der elektronischen Patientenakte zu schließen. Doch angesichts der gravierenden Mängel, die der Chaos Computer Club (CCC) offengelegt hat, reicht bloßes Ankündigen nicht aus.
Minister Lauterbach steht in der Verantwortung, diese Defizite zum Schutz der Patientinnen und Patienten konsequent und unverzüglich zu beheben. „Vertrauen in die Digitalisierung gewinnt man nur durch transparentes Handeln und eine realitätsnahe Umsetzung.“
Forderungen der Zahnärzteschaft:
1. Unabhängige Prüfung der Sicherheitsrisiken: Patientendaten müssen effektiv geschützt werden.
2. Verlängerte Testphasen: Eine solide Evaluation ist essenziell, um Fehler zu vermeiden.
3. Pragmatische Lösungen für Praxen: Der Fokus muss auf praktikablen und sicheren Anwendungen liegen.
Die zahnärztlichen Körperschaften stellen klar: Digitalisierung darf kein Selbstzweck der Politik sein. „Die Sicherheit der Patienten und eine patientenzentrierte Digitalisierung müssen Priorität haben – alles andere ist unverantwortlich.“
Hintergrund:
Am 15. Januar 2025 startet die Testphase der „elektronischen Patientenakte für alle“ (ePA für alle) in den Regionen Hamburg und Franken. Nach dem aktuellen Zeitplan soll die ePA für rund 70 Millionen GKV-Versicherte ab dem 15. Februar 2025 bundesweit ausgerollt werden – es sei denn, Versicherte widersprechen im Opt-out-Verfahren. Diese Einführung erfolgt trotz zahlreicher offener Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit. Auf dem Chaos Communication Congress wiesen Sicherheitsexperten am 27. Dezember 2024 erneut auf Sicherheitslücken hin: https://www.ccc.de/en/updates/2024/ende-der-epa-experimente
Bereits am 25. September 2024 hatten die zahnärztlichen Körperschaften beim „Tag der Zahngesundheit“ auf die Probleme hingewiesen. Die Kritik richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Digitalisierung an sich, sondern gegen eine Umsetzung, die an den Bedürfnissen von Patienten und Praxen vorbeigeht.
Kontakt:
Manuela Hannen, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 02131 / 53119-310, E-Mail: presse@zaek-nr.de
Über die Zahnärztekammer Nordrhein:
Die Zahnärztekammer Nordrhein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Vertretung der über 12.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf.
Die Zahnärztekammer Nordrhein agiert als berufsständische Aufsicht und vertritt zudem allgemein die beruflichen Belange aller Zahnärztinnen und Zahnärzte (Assistentinnen und Assistenten, Angestellte, Selbstständige, Rentnerinnen und Rentner) in ihrem Zuständigkeitsgebiet. Zudem ist die Zahnärztekammer Ansprechpartnerin für Patientenfragen und -beschwerden.
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