Beschlüsse, die von der BZÄK, der PKV und den Vertretern der Beihilfe im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen der BZÄK im Konsens gefasst werden, werden von den Landesbeilhilfestellen in NRW bei der Festsetzung der Beihilfen berücksichtigt.
Schon im Mai 2013 hatten die Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe eine gemeinsame Information für Zahnärzte und Zahnärztinnen und beihilfeberechtigte Privatpatienten bei der Unterstützung zur Rechnungslegung veröffentlicht.
Bei einem gemeinsamen Termin im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen konnte dies nun Anfang November bestätigt werden. Beschlüsse, die von der BZÄK, der PKV und den Vertretern der Beihilfe im sogenannten Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen der BZÄK bislang und in Zukunft im Konsens gefasst werden, werden von den Landesbeihilfestellen in NRW bei der Festsetzung der Beihilfen berücksichtigt. Andere Beihilfeträger (Bund, andere Länder, Kommunen) unterliegen nicht der Fachaufsicht des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, orientieren sich nach vorliegenden Erkenntnissen aber ebenfalls an den konsentierten Beschlüssen des Beratungsforums.
Die Gewährung von Beihilfe begrenzt sich dabei auf die im Beschluss genannte Analogziffer. Davon abweichende höherpreisige Analogziffern werden bei der Beihilfefestsetzung durch die im Beschluss vorgesehene Analoggebühr ersetzt.
Gemäß Auffassung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen wird deshalb empfohlen, dass die Patientinnen und Patienten bei Berechnung einer vom Beschluss des Beratungsforums abweichenden Analoggebühr über die voraussichtlichen Erstattungsprobleme aufgeklärt werden. Eine direkte Übernahme der Beschlüsse des Beratungsforums wird insofern den bürokratischen Aufwand vermindern und deren vollständige Erstattung seitens der Beihilfestellen nach sich ziehen.
Für die Landesbeihilfestellen wird derzeit ein neues EDV-Verfahren zur Abrechnung von Beihilfen eingeführt. Darin enthalten sind auch automatisierte Module zur Prüfung zahnärztlicher und ärztlicher Rechnungsbelege. Die im Beratungsforum konsentierten Beschlüsse werden in die Prüfregeln aufgenommen, sodass künftig sichergestellt ist, dass die entsprechenden Analogziffern grundsätzlich von den Landesbeihilfen erstattet werden. Die kommunalen Beihilfestellen in Nordrhein-Westfalen werden die neue Software des Landes inklusive der Prüfmodule ebenfalls zu einem großen Anteil nutzen können.
In der Vergangenheit war es immer wieder zu Erstattungsproblemen bei einzelnen Beihilfestellen gekommen, auch wenn Beschlüsse des Beratungsforums vorlagen. Hierbei könne es sich nach Auffassung des Ministeriums der Finanzen um individuelle Anwendungsfehler handeln, die sich bei der noch händischen Beihilfebearbeitung im Massenverfahren leider nicht gänzlich vermeiden lassen. Die Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe werden insofern kommunikative Unterstützung leisten.
Diese einvernehmliche Position zwischen dem Ministerium der Finanzen und beiden Zahnärztekammern in NRW schafft auch in Zukunft Klarheit für die Patientinnen und Patienten und unsere Praxen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in drei Entscheidungen zur Berechnung kieferorthopädischer Leistungen geäußert.
Beschlüsse, die von der BZÄK, der PKV und den Vertretern der Beihilfe im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen der BZÄK im Konsens gefasst werden, werden von den Landesbeilhilfestellen in NRW bei der Festsetzung der Beihilfen berücksichtigt.