Die Eignungsprüfung wird gemäß den Vorgaben der §§ 89 – 103 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) geregelt.
Die §§ 104 – 118 ZApprO legen die Vorgaben für die Kenntnisprüfung fest.
Die Prüfungen unterteilen sich in beiden Fällen jeweils in einen
Der schriftliche Abschnitt dauert 45 Minuten.
Der mündliche Abschnitt findet in Form eines Prüfungsgesprächs statt und dauert mindestens 60 und höchstens 90 Minuten pro Antragsteller.
Der praktische Abschnitt dauert insgesamt etwa 5 Stunden.
Der Prüfungsabschnitt (2) erfordert das Bestehen des Prüfungsabschnitts (1).
Der Prüfungsabschnitt (3) erfordert das Bestehen der Prüfungsabschnitte (1) und (2).
Die Inhalte der Eignungsprüfung regelt § 92 ZApprO.
§ 107 ZApprO legt die Inhalte der Kenntnisprüfung fest.
Die Eignungsprüfung wird gemäß den Vorgaben der §§ 89 – 103 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) geregelt.
Im praktischen Abschnitt der Kenntnisprüfung werden Sie anhand standardisierter Ausbildungssituationen geprüft.
Hier erhalten Sie Informationen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz.