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Ablauf der Kenntnis- und Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung wird gemäß den Vorgaben der §§ 89 – 103 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) geregelt.


Die §§ 104 – 118 ZApprO legen die Vorgaben für die Kenntnisprüfung fest.

Prüfungsablauf

Die Prüfungen unterteilen sich in beiden Fällen jeweils in einen

  • schriftlichen
  • einen mündlichen und
  • einen praktischen Abschnitt.

Der schriftliche Abschnitt dauert 45 Minuten.

Der mündliche Abschnitt findet in Form eines Prüfungsgesprächs statt und dauert mindestens 60 und höchstens 90 Minuten pro Antragsteller.

Der praktische Abschnitt dauert insgesamt etwa 5 Stunden.

Reihenfolge der Prüfungsabschnitte

Der Prüfungsabschnitt (2) erfordert das Bestehen des Prüfungsabschnitts (1).

Der Prüfungsabschnitt (3) erfordert das Bestehen der Prüfungsabschnitte (1) und (2).

Prüfungsinhalte

Die Inhalte der Eignungsprüfung regelt § 92 ZApprO.

§ 107 ZApprO legt die Inhalte der Kenntnisprüfung fest.


Weitere Informationen

Ablauf der Kenntnis- und Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung wird gemäß den Vorgaben der §§ 89 – 103 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) geregelt.

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Informationen zum praktischen Prüfungsteil

Im praktischen Abschnitt der Kenntnisprüfung werden Sie anhand standardisierter Ausbildungssituationen geprüft.

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Voraussetzungen im Strahlenschutz

Hier erhalten Sie Informationen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz.

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Kontakt

Kenntnisprüfung

Korrespondenz hierzu bitte ausschließlich via E-Mail an

kenntnispruefung@zaek-nr.de