Stand: 16. März 2023
Der Einteilungszeitraum geht vom 1. Februar bis zum 31. Januar des Folgejahres. Die Einteilung zum Notfalldienst erfolgt zweimal pro Jahr. Die Einteilung für den Notfalldienstzeitraum 1. Februar bis 31. August erfolgt zum 1. November des Vorjahres. Die Einteilung für den Notfalldienstzeitraum vom 1. September bis 31. Januar erfolgt zum 1. Juni. Die Notfalldiensteinteilung wird damit immer mindestens drei Monate vor Beginn des entsprechenden Zeitraums bekanntgegeben.
Viele Kollegen haben sich aus Gründen der Planungssicherheit eine ganzjährige Einteilung zum Notfalldienst gewünscht. Diesem Wunsch wären wir gerne nachgekommen. In Verbindung mit der Stichtagsregelung hätte dies jedoch dazu geführt, dass Veränderungen in der Praxisstruktur über einen ganzen Jahreszeitraum unberücksichtigt geblieben wären. Dies wäre nicht sachgerecht.
Sollten Sie bislang über keinen Portalzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an portal-support@zaek-nr.de oder telefonisch an 02131 / 53119–221.
Die Mitteilung, wann und wie Sie zum Notfalldienst herangezogen werden, erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über das Portal der Zahnärztekammer Nordrhein. Hier werden die Notfalldiensttermine zur Einsicht und zum Abruf bereitgestellt.