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FAQ: Notfalldiensttausch

Stand: 23. Mai 2023

Der Tausch und die Abgabe von Notfalldienstterminen können zukünftig ausschließlich durch den/die Inhaber einer Einrichtung respektive dem zahnärztlichen Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrum vorgenommen werden. Die in einer Einrichtung angestellten Zahnärzte können die Termine der jeweiligen Einrichtung einsehen.

Ein Notdiensttausch kann jedoch nur mit einer Praxis aus dem gleichen Notdienstbezirk erfolgen. Sogenannte Bezirksübergreifende Notdiensttausche sind zu vermeiden und nur im Ausnahmefall – nach Zustimmung durch die zuständigen Bezirksstellen – möglich. Dies soll ein geografisches Ungleichgewicht, das durch einen solchen Tausch entstehen könnte, verhindern.

Ein Notdiensttausch wird über das Portal der Zahnärztekammer Nordrhein abgewickelt. Nach erfolgter Portalanmeldung und der Auswahl des Buttons „Mein Notdienst“ gelangen Sie zu Ihrer persönlichen Online-Plattform. Hier finden Sie auch eine ausführliche Tauschanleitung und können Ihre Notfalldiensttermine tauschen bzw. abgeben.

Die technischen Einzelheiten werden aktuell noch geklärt.