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Wiederaufbauhilfe des Landes NRW

Die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 hat in vielen Praxen, in vielen Familien zu ungeheuerlichen Belastungen geführt.


Insgesamt haben sich in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fast 200 Kolleginnen und Kollegen an ihre jeweiligen Kammern und KZVen gewandt und Schäden in ihrer Praxis gemeldet, die zumindest teilweise nicht von Versicherungsleistungen abgedeckt waren.

Durch den von den Zahnärztekammern und KZVen unterstützen Spendenaufruf der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ), die finanziellen Hilfen der KZV Nordrhein und die Soforthilfen des Landes NRW konnte die Not zumindest der am stärksten betroffenen Praxen im Kammerbereich Nordrhein abgemildert werden.

Auch wenn Sie an den beschriebenen Hilfen bisher nicht bzw. nicht ausreichend partizipieren konnten, möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf die „Wiederaufbau-Hilfe des Landes NRW“ hinweisen. Dies sind Hilfsgelder, die über die NRW-Bank an Flut-Geschädigte ausgezahlt werden. In der Regel werden jeweils 80 Prozent der entstandenen Sachschäden und des Verdienstausfalls erstattet. Die Zahnärztekammer Nordrhein ist als berufsständische Körperschaft in das Verfahren involviert und muss unter anderem ein „Votum“ zum Antrag abgeben. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, senden Sie bitte ein formloses Schreiben mit der Angabe der Praxis, der Anschrift und einer Telefonnummer an die E-Mail-Adresse:

schadensregulierung@zaek-nr.de.

Die Zahnärztekammer Nordrhein hofft, Ihnen über die NRW Bank bei möglichen Hilfsgeldern helfen zu können.


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Kontakt

Zahnärztekammer Nordrhein

Geschäftsstelle

02131 / 53119 0

info@zaek-nr.de