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08/22 Zahnärzte in NRW zum GKV-FinStG

Zahnärzte warnen vor den Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auf Patienten.


Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern in Nordrhein und Westfalen-Lippe

Gesundheitsminister Lauterbach gefährdet Mundgesundheit der Hälfte aller Erwachsenen in Deutschland

Düsseldorf, 22. August 2023 –  Die Zahnärzte in NRW warnen vor den Auswirkungen des am 27. Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurfs zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf die Patientinnen und Patienten in Deutschland. Sie fürchten vor allem die Folgen für die erst 2021 beschlossene Richtlinie zur systematischen Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis. Für deren Umsetzung in den Zahnarztpraxen werden durch Budgetbeschränkungen im Gesetzesentwurf nicht mehr genügend finanzielle Mittel bereitstehen.

Jeder zweite Erwachsene in Deutschland leidet laut Bundeszahnärztekammer an einer Parodontitis, einer Entzündung des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates. Die Krankheitsfolgen reichen dabei weit über den Mund hinaus. Die Erkrankung begünstigt und beeinflusst andere Krankheiten wie Diabetes mellitus, Rheuma, chronische Atemwegserkrankungen, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Auch schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus und demenzielle Erkrankungen kommen bei Patienten mit Parodontitis sehr viel häufiger vor.

Moderne, vorsorgeorientierte Parodontitis-Therapie vor dem Aus

„Die moderne Parodontitisbehandlung wurde von der europäischen Wissenschaft beschrieben, von den Patientenvertretern gefordert und von der Zahnärzteschaft zusammen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung umgesetzt. Nun steht sie auf Grund des Gesetzentwurfes von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor dem Aus!“, so Ralf Wagner und Holger Seib, die Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Nordrhein und Westfalen Lippe.

Während beim Gesetzesentwurf Gelder für die zahnärztliche Behandlung eingespart werden sollen, werden an anderer Stelle 400 Millionen Euro aus dem Topf der gesetzlichen Krankenversicherungen für einen nach Ansicht der Zahnärzteschaft unnötigen Austausch von Geräten für Anbindung von Praxen und Krankenhäusern an das digitale Gesundheitsnetz bereitgestellt.

„Der vom Bundesgesundheitsministerium und Minister Lauterbach vorgelegte und vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf schränkt die zahnmedizinische Versorgung ein und gefährdet die Mundgesundheit unserer Patienten“, betonen Ralf Hausweiler und Thomas Heil, Präsident und Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein. Ergänzend erklären Jost Rieckesmann und Gordan Sistig, Präsident und Vizepräsident der Zahnärztekammer Westfalen Lippe: „Bei begrenzten Mitteln bleibt der Patient letztlich auf der Strecke“.


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