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Zahnzusatzversicherungen

Sinn und Kosten einer Zahnzusatzversicherung können je nach Patientin oder Patient stark variieren.


Inzwischen sollen sich bereits rund 13 Millionen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland dazu entschieden haben, eine „private Zahnzusatzversicherung“ für sich selbst oder ihre Kinder abzuschließen. Tendenz wegen massiver Werbung der anbietenden Unternehmen weiterhin steigend.

Sinn und Zweck einer solchen ergänzenden Versicherung soll sein, den sogenannten Eigenanteil bei der Anfertigung von Zahnersatz zu reduzieren und die privaten Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die nicht oder nur zum Teil von den Krankenkassen übernommen werden – wie beispielsweise für Inlays, Implantate, professionelle Zahnreinigung – finanziell abzufedern.

Die monatlichen Prämien für die Absicherung variieren dabei derzeit je nach Anbieter, Tarif und Deckungsumfang, aber auch je nach Alter und Gesundheitszustand des Antragstellers (hier spielt beispielsweise eine Rolle, wie viele Zähne bereits fehlen), für einen Erwachsenen zwischen sieben Euro bis über 40 Euro. Beispielberechnungen und aktuelle Vergleiche finden Sie in den einschlägigen Internet-Portalen oder auch bei der Stiftung Warentest.

 

Je früher, desto besser?

Einige Experten vertreten sogar die Meinung, dass derartige Policen schon für Kinder ab dem dritten Lebensjahr sinnvoll seien. Warum so früh? Die Begründung scheint einfach: In der privaten Versicherungswirtschaft gilt, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, das Prinzip „Ein brennendes Haus kann man nicht (mehr) versichern“. Übertragen auf Krankheitszusatzversicherungen heißt dies: Ist der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten, ist das Unternehmen möglicherweise teilweise oder vollständig von seiner Leistungspflicht befreit, muss demnach nicht zahlen.

Hat also ein Zahnarzt bei einem Kind im Alter von sechs oder sieben Jahren erst einmal im Rahmen der Routine-Untersuchung eine sich entwickelnde Zahn- oder Kieferfehlstellungen festgestellt und dokumentiert, ist die Behandlung dieser Erkrankung im Nachhinein eigentlich nicht mehr – oder nur noch gegen höhere Prämien – versicherbar.

 

Versicherungsbedingungen exakt lesen

Juristisch gesehen handelt es sich in einem solchen Fall um eine bereits „begonnene Heilbehandlung“, weil schon eine entsprechende Diagnose gestellt wurde. Private Zusatzkosten bei einer später erfolgenden (kieferorthopädischen) Behandlung würden durch eine Zahnzusatzversicherung also unter Umständen gar nicht abgedeckt, auch wenn dies vertraglich für das jetzt neunjährige Kind so vereinbart wird.

Vergleichbares kann Erwachsenen bei Zahnersatz oder Implantaten passieren. Außerdem sind weitere Faktoren wie Leistungsausschlüsse, Wartezeiten, jährliche Höchstbeträge für Erstattungen, Einschränkungen bei Laborkosten oder Begrenzungen auf bestimmte Honorarsätze der Privatgebührenordnung zu beachten.

 

Informationsdefizit

Dabei scheint der Informationsstand der Patienten über solche Themen nicht besonders gut zu sein. Eine Umfrage eines zahnärztlichen Berufsverbandes Anfang 2011 zeigte folgendes Ergebnis: Lediglich ein Drittel der Patienten mit einer Zahnzusatzversicherung wussten genau über ihre Versicherungsbedingungen und den Leistungsumfang Bescheid. 14 Prozent glaubten irrtümlicherweise sogar, eine private Vollversicherung für Zahnbehandlungen abgeschlossen zu haben. Weit über die Hälfte hatten keine konkreten Vorstellungen, was sie denn eigentlich unterschrieben hatten.

 

Sparen für die Zähne?

Dabei gäbe es für gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich eine Möglichkeit, auch ohne Zusatzversicherung für die Zähne problemlos durchs Leben zu kommen: Wer für sein Kind ab Geburt jeden Monat per Dauerauftrag 10 Euro auf ein („Zahn-“)Sparbuch einzahlt, blickt zum Datum der Volljährigkeit schon auf eine Summe von weit über 2.000 Euro.

Setzt dann der junge Erwachsene die Einzahlung fort, dürfte später auch die private Zuzahlung für eine umfangreiche Behandlung kein Problem mehr darstellen. Und noch besser: Wer dank eigener Bemühungen und regelmäßiger Zahnarztbesuche gesund bleibt, kann sein gespartes Geld dann anderweitig sinnvoll einsetzen. Gezahlte Versicherungsprämien sind hingegen unwiederbringlich „verloren“.

 

Tipps zum Thema

  • Sie sollten zunächst grundsätzlich kritisch den Sinn einer solchen Versicherung hinterfragen.
  • Es ist empfehlenswert, vor Antragstellung Preis-/Leistungsvergleiche anzustellen.
  • Sie sollten bei Antragstellung unbedingt exakte und wahrheitsgetreue Angaben über Ihren Gesundheitszustand machen.
  • Sie sollten wissen, dass Sie in aller Regel nicht vollversichert sind.
  • Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes ist für Ihre Zahnärztin/Ihren Zahnarzt nicht beurteilbar. Sie/er kann daher auch keine Aussagen über eine eventuelle Kostenbeteiligung Ihres Versicherungsunternehmens machen.
  • Sie sollten vor umfangreichen Behandlungen eine Kostenzusage Ihrer Versicherung einholen.
  • Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Versicherer bei Eintritt des „Schadensfalles“ Nachfragen bei Ihrem Zahnarzt/Ihrer Zahnärztin ggf. sogar früheren Zahnärzten stellt und einiges an Schriftverkehr auf Sie zukommt.
  • Sie sollten wissen, dass Ihre Versicherung mit einer derartigen „Informationsanforderung“ gleichzeitig auch abklärt, ob sie überhaupt etwas bezahlen muss (s. o. Angaben über Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss).
  • Sie sollten dafür Verständnis haben und darauf vorbereitet sein, dass sich Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt den Aufwand für die Zusammenstellung von Unterlagen (plus Kopien und Porto) angemessen vergüten lässt.

Dr. med. dent. Dirk Erdmann


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Kontakt

Patientenberatungsstelle

Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer Nordrhein

02131 / 53119 280

Telefon-Hotline für Patienten montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr, an jedem 2. Mittwoch im Monat auch 15.00 bis 17.00 Uhr.