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Bleaching: Strahlend weiße Zähne – bitte nur in der Zahnarztpraxis

Viele Menschen wünschen sich weiße Zähne. Doch die natürliche Zahnfarbe unterscheidet sich von Mensch zu Mensch und wird vererbt.


Auch unsere Ernährungsgewohnheiten haben Einfluss auf die Zahnfarbe. Und nicht zuletzt dunkeln die Zähne mit zunehmendem Alter nach. Strahlend weiße Zähne sind aber mit ein wenig Nachhelfen kein Problem: Bleichen oder auch Bleaching wird die Behandlung genannt, die die Zahnreihen langfristig aufhellt.

Doch um ein zufriedenstellendes Ergebnis ohne gesundheitliche Risiken zu erreichen, sollten Sie die Behandlung ausschließlich bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt durchführen lassen.

Um weißerer Zähne zu erhalten, stehen Ihnen zwei Behandlungsoptionen offen: Das In-Office-Bleaching in der Zahnarztpraxis sowie das Home Bleaching zu Hause.

 

Bevor es losgeht: Die zahnärztliche Untersuchung und professionelle Zahnreinigung

Beiden Bleaching-Optionen geht eine gründliche Untersuchung voraus: Denn alle Bleichgele sind ausschließlich zur Anwendung auf dem Zahnschmelz gedacht. Sie dürfen weder mit dem Zahnfleisch noch mit dem Zahninneren in Kontakt kommen.

Daher muss Ihre Zahnärztin beziehungsweise Ihr Zahnarzt Ihr Gebiss vor dem Bleaching gründlich untersuchen. So ist sichergestellt, dass Ihre Zähne kariesfrei sind und, dass Füllungen und Kronen keine Spalten aufweisen, durch die das Bleichgel ins Zahninnere gelangen könnte.

Es gibt aber noch mehr zu beachten: Freiliegende Zahnhälse können Schmerzen während des Bleachings und auch danach verursachen. Empfindliche Zähne bedürfen unter Umständen eines besonderen Schutzes. Wurzelkanalbehandelte Zähne benötigen eine spezielle Behandlung, wenn sie dunkler sind als die restlichen Zähne.

All dies kann nur Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt beurteilen. Nachdem sie oder er das „Go“ gegeben hat, kann es losgehen: Am Anfang der Behandlung steht immer die professionelle Zahnreinigung, bei der neben Zahnbelägen auch Zahnstein entfernt wird. Nur so kann das Bleichgel gleichmäßig auf den ganzen Zahn einwirken.

 

So läuft das In-Office-Bleaching in der Zahnarztpraxis ab

Zunächst wird das Zahnfleisch abgedeckt. Dadurch ist es möglich, hochkonzentriertes Bleichgel zu benutzen, ohne die Gesundheit zu gefährden. Das gewünschte Ergebnis wird innerhalb von ein bis zwei Stunden erzielt. Eventuell wird das Gel mit Licht oder Wärme aktiviert. Im Anschluss an die Behandlung sollten die Patientinnen und Patienten für mindestens 24 Stunden auf stark färbende Nahrungsmittel und Getränke wie Kaffee, Rotwein et cetera verzichten.

 

Home-Bleaching als Alternative

Natürlich können Sie Ihre Zähne auch zu Hause bleichen. Nach Untersuchung und Professioneller Zahnreinigung werden Abdrücke genommen, sodass ein Zahntechniker oder eine Zahntechnikerin genau angepasste Schienen fertigen kann, mit deren Hilfe die Zähne Schritt für Schritt über mehrere Tage aufgehellt werden können, bis das gewünschte Ergebnis erzielt ist.

Die individuell nach Vorgabe Ihrer Zahnärztin oder Ihres Zahnarztes angefertigten Schienen verhindern, dass das Bleichgel auf das Zahnfleisch oder auf empfindliche Zahnhälse läuft und so Probleme verursacht. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt wählt das optimale Bleichgel für Sie aus, gibt es Ihnen mit nach Hause und erklärt genau, wie lange Sie das Gel einwirken lassen müssen.

 

Bleichgel aus der Drogerie als günstige Alternative?

Bleichgel wird auch in vielen Drogeriemärkten verkauft. Diese sind jedoch aus mehreren Gründen nicht zu empfehlen. Unter anderem kann das Gel auf das Zahnfleisch laufen und hier Schmerzen oder gar Entzündungen verursachen. Kommen nicht alle Zähne gleichmäßig mit dem Gel in Kontakt, kann das Ergebnis fleckig ausfallen.

Außerdem sind die Wirkstoffe in den frei verkäuflichen Mitteln derart gering konzentriert, dass eine deutliche Aufhellung nicht erreicht werden kann. Die Zähne nehmen schnell wieder den Ausgangsfarbton an.

 

Bleaching bei Kosmetikerinnen oder in Zahnkosmetikstudios ohne zahnärztliche Kontrolle

Auch hiervon ist abzuraten. Die Professionelle Zahnreinigung und vor allem die Zahnsteinentfernung, die vor der Behandlung notwendig ist, darf in diesen Studios nicht durchgeführt werden.

Die Mitarbeitenden der Kosmetikstudios können zudem weder Karies oder undichte Füllungen erkennen. Wird hier dennoch Bleichgel aufgetragen, kann es mit dem Zahnmark oder gar dem Zahnnerv in Kontakt kommen und starke Probleme verursachen. Kommt das Bleichgel mit dem Zahnmark oder gar dem Nerv in Kontakt, kann dies zu Empfindlichkeiten, Entzündungen des Nervs oder letztlich sogar zum Absterben des Zahnnervs führen. Die Folgen kann die Zahnkosmetikerin nicht abschätzen. Im Fall der Fälle kann sie Ihnen auch nicht weiterhelfen und müsste Sie an Ihren Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin verweisen.

Ist während der Behandlung keine professionelle Absaugung vorhanden, wird zudem oft übermäßig viel Gel verschluckt. Dies kann zu Reizungen der Speiseröhre und des Magens führen. Und nicht zuletzt können Sie in Kosmetikstudios nicht die gleichen hygienischen Bedingungen erwarten, die Sie aus Ihrer Zahnarztpraxis kennen.

 

Wie lange hält das Bleaching? Bleichgel ist nicht gleich Bleichgel

Der wirksame, sichere und sehr gut untersuchte Wirkstoff Wasserstoffperoxid oder diesen Wirkstoff freisetzende Verbindungen dürfen EU-weit ausschließlich unter zahnärztlicher Aufsicht angewendet werden. Nur mit diesem Wirkstoff sind nebenwirkungsarme, deutliche und langanhaltende Zahnaufhellungen möglich, deren Ergebnisse in der Regel zwei bis drei Jahre anhalten. Freiverkäufliche Präparate haben eine deutlich geringere und kürzere Wirkung bei gleichzeitig gesundheitlichen Risiken.

Sie sehen, strahlend weiße Zähne sind für jedermann möglich. Für eine sichere Behandlung und ein optimales Ergebnis sind Zahnärztinnen und Zahnärzte die besten Ansprechpartner.

 

Dr. med. dent. Claudia Kaiser


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Kontakt

Patientenberatungsstelle

Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer Nordrhein

02131 / 53119 280

Telefon-Hotline für Patienten montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr, an jedem 2. Mittwoch im Monat auch 15.00 bis 17.00 Uhr.