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Hygiene: Hohe Standards in der Zahnarztpraxis

Jede Behandlung in einer Zahnarztpraxis beginnt und endet in einem Raum: im Zentralraum oder „Steri“.


Ein Patient bekommt diesen Raum nur in den seltensten Fällen zu sehen.

Dort wird die Aufbereitung (Desinfektion, Reinigung, Sterilisation, Chargenkontrolle sowie Verpackung) all derjenigen zahnärztlichen Instrumente durchgeführt, die nicht als Einmalartikel zum Einsatz kommen.

Bei der räumlichen Planung einer Zahnarztpraxis spielt dieser wichtige Bereich deshalb von vornherein eine zentrale Rolle.

 

Qualitätsmanagement

Sämtliche Maßnahmen der Hygiene und des Infektionsschutzes sind bedeutsame Bausteine im Qualitätsmanagementsystem (QM) einer Zahnarztpraxis. Die Anforderungen für die Durchführung der Hygienemaßnahmen und -organisation sind insbesondere definiert

  • im Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
  • in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und
  • in den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI).

 

Im Zentrum der Ausbildung

Schon von Anbeginn ihrer dreijährigen Ausbildung erfährt jede Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) sowohl in der Berufsschule als auch an ihrem Arbeitsplatz eine intensive Schulung speziell im Bereich der Praxishygiene. Das theoretische Fachwissen über den Infektionsschutz wird in separaten Klausuren und Prüfungen kontrolliert und Arbeitsabläufe werden nach exakten Vorgaben (Hygieneplan, Arbeitsanweisungen und Checklisten) unter Aufsicht eingeübt.

Dabei geht es natürlich nicht nur um die zahlreichen unterschiedlichen zahnärztlichen Instrumente, sondern auch um weitere wichtige Themen wie beispielweise hygienische und chirurgische Händedesinfektion, Reinigung und Desinfektion von Gegenständen und von Flächen und Geräten in den Behandlungsräumen.

 

Hohe Investitionen für die Gesundheit von Patienten und Praxisteam

Allgemein kaum bekannt ist, welcher Aufwand hier zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern/innen „hinter den Kulissen“ betrieben wird und wie personal-, geräte- und kostenintensiv diese Hygiene-Vorkehrungen sind. Wissenschaftliche Experten des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ, Köln) ermittelten in ihrer letzten repräsentativen Analyse folgende Zahlen: Eine Praxis mit nur einer Zahnärztin/einem Zahnarzt („Einzelpraxis“) investiert Jahr für Jahr durchschnittlich 70.000 Euro für laufende Hygienemaßnahmen. Bei Gemeinschaftspraxen liegt der Betrag trotz Rationalisierungseffekten bei zirka 87.000 Euro.

 

Updates halten fit

Um das Wissen im Praxisteam über die doch zum Teil recht komplexen Arbeitsabläufe frisch zu halten bzw. zu ergänzen und einen hohen Hygienestandard zu gewährleisten, führt jeder Praxisinhaber regelmäßig interne Schulungen zum Thema durch. Außerhalb dieser Routine erfolgt dies natürlich auch beim Einsatz neuer Arbeitsmittel, Geräte oder Verfahren sowie für neu eingestellte Mitarbeiter/innen.

Darüber hinaus bieten die Zahnärztekammern ein umfangreiches Fortbildungsprogramm für Zahnärzte und Zahnmedizinische Fachangestellte an, wobei die Kurse und praktischen Übungen regelmäßig gut besucht und häufig lange im Voraus ausgebucht sind. Die Zahnärztekammer Nordrhein schulte in den letzten 10 Jahren regelmäßig die berufstätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte flächendeckend (Schulungsreihen/Schulungen in 2011, 2014/15, 2018/19 und 2022). Erneut ein eindrucksvoller Beweis für den nachhaltig hohen Stellenwert der Hygiene im Bewusstsein der freiberuflich tätigen Zahnärzte.

Dr. med. dent. Dirk Erdmann
überarbeitet im April 2020 von Dr. rer. nat. Thomas Hennig


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Kontakt

Patientenberatungsstelle

Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer Nordrhein

informationen-fuer-patienten@zaek-nr.de

02131 / 53119 280

Telefon-Hotline für Patienten montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr, an jedem 2. Mittwoch im Monat auch 15.00 bis 17.00 Uhr.