Das „Düsseldorfer Modell“, das erste Modellprojekt zum Infektionsschutz, ist ausgelaufen. Ein Großteil der Gesundheitsämter in Nordrhein hatte Interesse an einem entsprechenden Nachfolgeprojekt signalisiert, sodass die Zahnärztekammer Nordrhein mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (seit dem 1. Juli 2025 Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen – LfGA NRW) Gespräche geführt und eine aufsichtsrechtliche Abklärung des neuen Modells erreicht hat.
„Wir freuen uns, dass die Weiterentwicklung des ehemaligen „Düsseldorfer Modells“ zum „IfSG Modell Nordrhein“ von den Aufsichtsbehörden befürwortet und aktiv unterstützt wird“, sagt Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein.
Ziel der Gesundheitsämter ist, im Rahmen ihres Präventionsauftrags die Etablierung von guten Standards zur Hygiene und Infektionsprävention zu erreichen.
„Ziel der Kammer ist es“, erläutert Dr. Hausweiler, „die während einer Begehung nach § 23 Abs. 6 IfSG gestellten Anforderungen der Gesundheitsämter durch die Schulung transparent darzustellen.“
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Hygienestandards haben die Zahnärztekammer und die Gesundheitsämter im Kammerbereich Nordrhein gemeinsam eine Checkliste für Hygienebegehungen in Zahnarztpraxen entwickelt.
Diese Checkliste stellen wir Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:
Checkliste Hygienebegehung von Zahnarztpraxen
Am 16. Oktober 2024 sowie am 20. November 2024 fanden Online-Schulungen zum Thema Infektionsschutz in Zahnarztpraxen statt. Die Schulungen richten sich an alle Zahnärztinnen und Zahnärzte im Kammerbereich Nordrhein, sowie ausdrücklich auch an deren Praxisteams. Ziel ist es, durch eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung eine nachhaltige Win-Win-Situation für
zu schaffen. Die Zahnärztekammer gibt, in enger Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsämtern, praxisnahe Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Die Teilnahme am IfSG-Modell Nordrhein sowie der Zugriff auf die Aufzeichnung der Schulungen ist über folgenden Link möglich: https://www.khi-direkt.de/#/kurs/24877
Die Kursgebühr beträgt 49 Euro.