Stand: 28. November 2024
In Zahnarztpraxen gibt es in der Regel keine „OPs“ im eigentlichen Sinne. In Eingriffsräumen, d.h. in Räumen, in denen chirurgische Behandlungen durchgeführt werden, dienen die Fliegengitter der Raumlufthygiene.
Jedes zu öffnende Fenster im Aufbereitungsraum muss mit einem Fliegengitter versehen werden.