Stand: 27. November 2024
Z.B. im Portal der Zahnärztekammer Nordrhein und auf der Webseite der Bundeszahnärztekammer.
1. Der Hygieneplan des DAHZ ist ein Muster. Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche behördliche Sichtweisen, daher muss der Plan immer individuell angepasst werden. In NRW gehören (nichtzerlegbare) Extraktionszangen immer in die Risikokategorie Kritisch B und müssen maschinell aufbereitet werden.
2. Grundsätzlich gilt: Kritisch B muss ins RDG
Generell ist die manuelle Aufbereitung (in einem validierten Verfahren) bis Kritisch A möglich. Es müssen aber die einzelnen Schritte (Reinigung/Desinfektion bzw. Sterilisation) validiert werden. Einen Nachweis für eine fachgerechte Durchführung der Reinigungsleistung bietet die Restproteinbestimmung.