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FAQ: Praxiswäsche

Stand: 28. November 2024

Nein, eine Waschmaschine (und auch ein Trockner) darf nicht im Aufbereitungsraum betrieben werden.

OP-Bereichskleidung ist aufbereitbare Arbeitskleidung, die über der Unterwäsche nach Umkleiden in einer Personalschleuse ausschließlich innerhalb des OP-Bereiches zu tragen ist (vgl. AWMF-Leitlinien-Register Nr. 029/012).

Dementsprechend wird Bereichskleidung im eigentlichen Sinne in Zahnarztpraxen sehr selten getragen.