Stand: 28. November 2024
Nein, eine Waschmaschine (und auch ein Trockner) darf nicht im Aufbereitungsraum betrieben werden.
OP-Bereichskleidung ist aufbereitbare Arbeitskleidung, die über der Unterwäsche nach Umkleiden in einer Personalschleuse ausschließlich innerhalb des OP-Bereiches zu tragen ist (vgl. AWMF-Leitlinien-Register Nr. 029/012).
Dementsprechend wird Bereichskleidung im eigentlichen Sinne in Zahnarztpraxen sehr selten getragen.