Das „Düsseldorfer Modell“, das erste Modellprojekt zum Infektionsschutz, ist ausgelaufen. Die Zahnärztekammer Nordrhein lud Ende März die Gesundheitsämter aus dem Bereich Nordrhein zu einem Informationsabend in die Kammer ein.
Ein Großteil der Gesundheitsämter signalisierte Interesse an einem entsprechenden Nachfolgeprojekt. Die Zahnärztekammer Nordrhein hat mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen Gespräche geführt und eine aufsichtsrechtliche Abklärung des neuen Modells erreicht. „Wir freuen uns, dass die Weiterentwicklung des ehemaligen „Düsseldorfer Modells“ zum „IfSG Modell Nordrhein“ von den Aufsichtsbehörden befürwortet und aktiv unterstützt wird“, sagt Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein.
Ziel der Gesundheitsämter ist, im Rahmen ihres Präventionsauftrags die Etablierung von guten Standards zur Hygiene und Infektionsprävention zu erreichen.
„Ziel der Kammer ist es“, erläutert Dr. Hausweiler, „die während einer Begehung nach § 23 Abs. 6 IfSG gestellten Anforderungen der Gesundheitsämter durch die Schulung transparent darzustellen.“
Auf Grundlage der Ziele haben Kammer und die Gesundheitsämter im Bereich Nordrhein eine gemeinsame Checkliste erarbeitet. Die Checkliste wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei Anmeldung zur Verfügung gestellt.
In den Online-Schulungen gibt die Kammer Hilfestellungen zur selbstständigen Umsetzung der geforderten Vorgaben in Absprache mit den Gesundheitsämtern. Die Schulungen richten sich an alle Zahnärztinnen und Zahnärzte im Kammergebiet Nordrhein und ausdrücklich auch an deren Mitarbeitende. Durch eine zielgerichtete Zusammenarbeit in Prävention und Gesundheitsförderung wird eine Win-Win-Situation für
erreicht.
Online-Termine
Teilnahmegebühr: 49 € pro Zahnärztin oder Zahnarzt, 15 € für Mitarbeitende
Kurs 24855
20.11.2024
17-19.30 Uhr