Die folgenden Rechtsquellen (Gesetze/Verordnungen) und Richtlinien sind für den Arbeitsschutz in der Zahnarztpraxis relevant.
Neben den rechtlichen Vorgaben gibt es noch berufsgenossenschaftliche Grundsätze, die den Arbeitsschutz inhaltlich ebenfalls mitgestalten und somit Gültigkeit für den Arbeitgeber besitzen:
Sämtliche Gesetzes- und Verordnungstexte sind Internet unter: www.gesetze-im-internet.de zu finden.
Die Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) sind auf dessen Homepage eingestellt: www.rki.de
Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind auf der Homepage der BGW eingestellt: www.bgw-online.de
Stand: März 2023
Die folgenden Rechtsquellen (Gesetze/Verordnungen) und Richtlinien sind für den Arbeitsschutz in der Zahnarztpraxis relevant.
Betriebs- und Durchgangsarzt spielen eine wichtige Rolle beim Arbeitsschutz, unterscheiden sich aber in ihren Aufgabengebieten.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Betrieb durchführen.
Durch Nachlässigkeiten bei der Händehygiene können sich Keime und Infektionen einfach verbreiten.
Liste der Kliniken in Nordrhein, die 24 Stunden am Tag eine HIV-Postexpositionsprophylaxe (PEP) vorhalten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Ein Einfallstor für Infektionen am Arbeitsplatz sind Nadelstichverletzungen, eine der häufigsten Verletzungsarten im Gesundheitswesen.
Schwangere Frauen und Mütter haben das Recht auf besonderen Schutz und besondere Fürsorge. Um dieses Recht zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber mit dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) wichtige Regelungen erlassen.
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zu oder von der Arbeit erleiden. Der Wegeunfall ist dem Arbeitsunfall gleichgestellt.