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Hautschutz und Händehygiene

Durch Nachlässigkeiten bei der Händehygiene können sich Keime und Infektionen einfach verbreiten.


Eine ausreichende Keimreduktion wird nur durch eine sorgfältige Händedesinfektion erreicht. Nur so können Infektionsketten wirkungsvoll unterbrochen werden.

Außerdem gefährdet überflüssiges Waschen und Bürsten die Haut. Deshalb sollten die Hände nicht öfter als nötig gewaschen werden. Das Händewaschen reicht in der Regel vor Arbeitsbeginn, zur Pause und zum Arbeitsende.

Speziell auf die Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer zahnärztlichen Praxis zugeschnitten ist der Hautschutz- und Händehygieneplan für zahnärztlichen Praxis.


Weitere Informationen

Arbeitsschutz in der Zahnarztpraxis - Rechtsquellen

Die folgenden Rechtsquellen (Gesetze/Verordnungen) und Richtlinien sind für den Arbeitsschutz in der Zahnarztpraxis relevant.

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Betriebs- und Durchgangsarzt

Betriebs- und Durchgangsarzt spielen eine wichtige Rolle beim Arbeitsschutz, unterscheiden sich aber in ihren Aufgabengebieten.

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Gefährdungsbeurteilung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Betrieb durchführen.

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HIV-Postexpositionsprophylaxe (Ambulanzen)

Liste der Kliniken in Nordrhein, die 24 Stunden am Tag eine HIV-Postexpositionsprophylaxe (PEP) vorhalten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

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Nadelstichverletzungen

Ein Einfallstor für Infektionen am Arbeitsplatz sind Nadelstichverletzungen, eine der häufigsten Verletzungsarten im Gesundheitswesen.

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Schwangerschaft und Mutterschutz

Schwangere Frauen und Mütter haben das Recht auf besonderen Schutz und besondere Fürsorge. Um dieses Recht zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber mit dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) wichtige Regelungen erlassen.

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Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zu oder von der Arbeit erleiden. Der Wegeunfall ist dem Arbeitsunfall gleichgestellt.

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Kontakt

Jan Hefer, M.Sc.

Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit

02131 / 53119 389

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