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Schwangerschaft und Mutterschutz

Schwangere Frauen und Mütter haben das Recht auf besonderen Schutz und besondere Fürsorge. Um dieses Recht zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber mit dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) wichtige Regelungen erlassen.


Das Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Es ermöglicht der Frau, ihre Beschäftigung und sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen, und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.

Wird eine angestellte Praxismitarbeiterin schwanger, so stellt dies den Arbeitgeber regelmäßig vor eine administrative Herausforderung.

Der Arbeitgeber hat in dieser Situation unterschiedliche Schutzvorschriften zu beachten, Meldungen an Aufsichtsbehörden zu machen, die Aufgabenverteilung in der Praxis umzustrukturieren, eventuell ein Beschäftigungsverbot auszusprechen und nicht zuletzt die eigenen wirtschaftlichen Auswirkungen auf seine Zahnarztpraxis zu prüfen.

Ausführliche Informationen zu relevanten Regelungen und dem Beschäftigungsverbot von schwangeren Mitarbeiterinnen finden Sie in den nebenstehenden Dokumenten.

Hinweis: Das Thema „Elternzeit und Elterngeld“ fällt nicht in die gesetzliche Zuständigkeit der Kammern. Die Zahnärztekammer Nordrhein gibt lediglich Auskünfte zum Mutterschutz/ Beschäftigungsverbot. Ansprechpartner zum Thema „Elternzeit und Elterngeld“ sind die Elterngeldstellen des Landes NRW. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.


Weitere Informationen

Arbeitsschutz in der Zahnarztpraxis - Rechtsquellen

Die folgenden Rechtsquellen (Gesetze/Verordnungen) und Richtlinien sind für den Arbeitsschutz in der Zahnarztpraxis relevant.

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Betriebs- und Durchgangsarzt

Betriebs- und Durchgangsarzt spielen eine wichtige Rolle beim Arbeitsschutz, unterscheiden sich aber in ihren Aufgabengebieten.

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Gefährdungsbeurteilung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Betrieb durchführen.

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Hautschutz und Händehygiene

Durch Nachlässigkeiten bei der Händehygiene können sich Keime und Infektionen einfach verbreiten.

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HIV-Postexpositionsprophylaxe (Ambulanzen)

Liste der Kliniken in Nordrhein, die 24 Stunden am Tag eine HIV-Postexpositionsprophylaxe (PEP) vorhalten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

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Nadelstichverletzungen

Ein Einfallstor für Infektionen am Arbeitsplatz sind Nadelstichverletzungen, eine der häufigsten Verletzungsarten im Gesundheitswesen.

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Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zu oder von der Arbeit erleiden. Der Wegeunfall ist dem Arbeitsunfall gleichgestellt.

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Kontakt

Jan Hefer, M.Sc.

Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit

02131 / 53119 389

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