Das Ende der extraoralen Dentalröntgenfilme scheint erreicht: Nach aktuellem Kenntnisstand wurde ihre Produktion für den deutschen Markt eingestellt. Betroffene Praxen mit analogem OPG müssen sich jetzt mit Alternativen befassen. Der Beitrag zeigt, worauf es dabei ankommt.
Die Versorgung mit konventionellen dentalen Röntgenfilmen wird zunehmend schwieriger. Nachdem AGFA die Produktion bereits vor längerer Zeit eingestellt hat, zeichnet sich nun auch das Ende der Herstellung extraoraler Dentalfilme durch Carestream (ehemals Kodak) ab. Nach aktuellem Kenntnisstand sind auf dem deutschen Markt damit keine Röntgenfilme für die extraorale Anwendung mehr erhältlich. Für Zahnarztpraxen, die weiterhin mit konventioneller Röntgentechnik arbeiten und insbesondere ein analoges OPG betreiben, kann diese Entwicklung erhebliche Auswirkungen auf den Praxisbetrieb haben. Es empfiehlt sich daher, zeitnah zu prüfen, ob die benötigten Filme oder geeignete Ersatzprodukte weiterhin verfügbar sind.
Da die Produktion konventioneller Röntgenfilme weltweit rückläufig ist, wird auch die Versorgung mit entsprechenden Verbrauchsmaterialien, Ersatzteilen und Serviceleistungen zunehmend schwieriger. Damit verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für den Betrieb analoger Röntgensysteme kontinuierlich. Praxen sollten diese Entwicklung frühzeitig in ihre Planungen einbeziehen und prüfen, welche Maßnahmen für ihre individuelle Situation geeignet sind.
Für Praxen mit geringem OPG-Aufkommen kann die Beschaffung vorhandener Lagerbestände über Dentaldepots, Restposten oder aus Praxisauflösungen eine sinnvolle Übergangslösung darstellen.
Sofern kompatible Filme verfügbar sind und mit den vorhandenen Verstärkerfolien verwendet werden können, ist ein Weiterbetrieb grundsätzlich möglich. Wichtig: Ein Filmwechsel am OPG macht eine (Teil-)Abnahmeprüfung erforderlich. Führt der neue Film zu einer höheren Bildempfängerdosis, sind zusätzlich eine Sachverständigenprüfung sowie die Anzeige einer wesentlichen Änderung bei der zuständigen Bezirksregierung notwendig.
Langfristig stellt die Digitalisierung die nachhaltigste Lösung dar. Dabei kann entweder ein vorhandenes Röntgengerät auf einen digitalen Bildempfänger umgerüstet oder ein neues digitales Röntgensystem installiert werden. Beide Maßnahmen gelten strahlenschutzrechtlich als wesentliche Änderung beziehungsweise
als Neu-Inbetriebnahme und sind der zuständigen Bezirksregierung anzuzeigen.
Mit der Umstellung auf digitale Bildempfänger gehen neben technischen Vorteilen auch rechtliche und organisatorische Anforderungen einher.
| Prüfobjekt | Prüffrist | Prüfposition |
|---|---|---|
| Röntgengerät | monatlich (verlängerbar auf drei Monate) | Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes · Artefaktfreiheit · Linienpaar-Auflösungsvermögen · Niedrigkontrastauflösung |
| Sensor / Speicherfolie | jährlich | Artefaktfreiheit aller Speicherfolien |
| alle fünf Jahre | Bildempfängerdosis | |
| Befundungsmonitor | arbeitstäglich | Gesamtbildqualität |
| halbjährlich | Homogenität der Leuchtdichte · Farbeindruck und Gleichmäßigkeit |
|
| jährlich (für Tubus, OPG, FRS in Raumklasse 6 sowie DVT) | Messtechnische Bestimmung der Minimal- und Maximalleuchtdichte |
|
| alle 5 Jahre (für Tubus, OPG, FRS in Raumklasse 5) | Messtechnische Bestimmung der Minimal- und Maximalleuchtdichte |
Auch wenn analoge Röntgensysteme vielerorts noch zuverlässig ihren Dienst verrichten, zeigt die aktuelle Entwicklung deutlich, dass ihre langfristige Versorgung zunehmend unsicher wird. Praxen sollten daher rechtzeitig prüfen, welche Handlungsoptionen für ihre individuelle Situation geeignet sind.
Autorin: Vanessa Stein
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