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Wenn der Film fehlt

Das Ende der extraoralen Dentalröntgenfilme scheint erreicht: Nach aktuellem Kenntnisstand wurde ihre Produktion für den deutschen Markt eingestellt. Betroffene Praxen mit analogem OPG müssen sich jetzt mit Alternativen befassen. Der Beitrag zeigt, worauf es dabei ankommt.


Die Versorgung mit konventionellen dentalen Röntgenfilmen wird zunehmend schwieriger. Nachdem AGFA die Produktion bereits vor längerer Zeit eingestellt hat, zeichnet sich nun auch das Ende der Herstellung extraoraler Dentalfilme durch Carestream (ehemals Kodak) ab. Nach aktuellem Kenntnisstand sind auf dem deutschen Markt damit keine Röntgenfilme für die extraorale Anwendung mehr erhältlich. Für Zahnarztpraxen, die weiterhin mit konventioneller Röntgentechnik arbeiten und insbesondere ein analoges OPG betreiben, kann diese Entwicklung erhebliche Auswirkungen auf den Praxisbetrieb haben. Es empfiehlt sich daher, zeitnah zu prüfen, ob die benötigten Filme oder geeignete Ersatzprodukte weiterhin verfügbar sind.

 

Versorgungssicherheit nimmt weiter ab

Da die Produktion konventioneller Röntgenfilme weltweit rückläufig ist, wird auch die Versorgung mit entsprechenden Verbrauchsmaterialien, Ersatzteilen und Serviceleistungen zunehmend schwieriger. Damit verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für den Betrieb analoger Röntgensysteme kontinuierlich. Praxen sollten diese Entwicklung frühzeitig in ihre Planungen einbeziehen und prüfen, welche Maßnahmen für ihre individuelle Situation geeignet sind.

 

Handlungsoptionen für die Praxis

Lagerbestände prüfen

Für Praxen mit geringem OPG-Aufkommen kann die Beschaffung vorhandener Lagerbestände über Dentaldepots, Restposten oder aus Praxisauflösungen eine sinnvolle Übergangslösung darstellen.

 

Kompatible Filme einsetzen

Sofern kompatible Filme verfügbar sind und mit den vorhandenen Verstärkerfolien verwendet werden können, ist ein Weiterbetrieb grundsätzlich möglich. Wichtig: Ein Filmwechsel am OPG macht eine (Teil-)Abnahmeprüfung erforderlich. Führt der neue Film zu einer höheren Bildempfängerdosis, sind zusätzlich eine Sachverständigenprüfung sowie die Anzeige einer wesentlichen Änderung bei der zuständigen Bezirksregierung notwendig.

 

Digitalisierung planen

Langfristig stellt die Digitalisierung die nachhaltigste Lösung dar. Dabei kann entweder ein vorhandenes Röntgengerät auf einen digitalen Bildempfänger umgerüstet oder ein neues digitales Röntgensystem installiert werden. Beide Maßnahmen gelten strahlenschutzrechtlich als wesentliche Änderung beziehungsweise
als Neu-Inbetriebnahme und sind der zuständigen Bezirksregierung anzuzeigen.

 

Umstellung auf digitale Bildgebung

Mit der Umstellung auf digitale Bildempfänger gehen neben technischen Vorteilen auch rechtliche und organisatorische Anforderungen einher.

 

Checkliste

  • Abnahmeprüfung durch Hersteller oder Lieferanten einschließlich Festlegung der Bezugswerte für die Konstanzprüfung
    und Einweisung des Praxispersonals
  • Sachverständigenprüfung
  • An- beziehungsweise Ummeldung bei der Zahnärztlichen Stelle Röntgen NRW
  • Anzeige bei der zuständigen Bezirksregierung
  • Anpassung der Arbeitsanweisungen an die digitale Bildgebung

 

PrüfobjektPrüffristPrüfposition
Röntgengerätmonatlich
(verlängerbar auf drei Monate)
Begrenzung des
Nutzstrahlenfeldes ·
Artefaktfreiheit · Linienpaar-Auflösungsvermögen · Niedrigkontrastauflösung
Sensor /
Speicherfolie
jährlichArtefaktfreiheit
aller Speicherfolien
alle fünf JahreBildempfängerdosis
BefundungsmonitorarbeitstäglichGesamtbildqualität
halbjährlichHomogenität der
Leuchtdichte ·
Farbeindruck und
Gleichmäßigkeit
jährlich
(für Tubus, OPG, FRS in Raumklasse 6 sowie DVT)
Messtechnische
Bestimmung der
Minimal- und
Maximalleuchtdichte
alle 5 Jahre
(für Tubus, OPG, FRS in Raumklasse 5)
Messtechnische
Bestimmung der
Minimal- und
Maximalleuchtdichte

 

Fazit

Auch wenn analoge Röntgensysteme vielerorts noch zuverlässig ihren Dienst verrichten, zeigt die aktuelle Entwicklung deutlich, dass ihre langfristige Versorgung zunehmend unsicher wird. Praxen sollten daher rechtzeitig prüfen, welche Handlungsoptionen für ihre individuelle Situation geeignet sind.

Autorin: Vanessa Stein


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Kontakt

Vanessa Stein, B.Sc.

Strahlenschutz

02131 / 53119 381

strahlenschutz@zaek-nr.de

 

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