Das Strahlenschutzgesetz und die konkretisierenden Regelungen der Strahlenschutzverordnung sind zeitgleich am 31.12.2018 in Kraft getreten.
Die bisherige Strahlenschutzverordnung und die für die Zahnarztpraxis ehemals einschlägige Röntgenverordnung sind am 31. Dezember 2018 außer Kraft getreten.
Alle nachfolgenden Richtlinien befinden sich aufgrund des neuen Strahlenschutzrechts in der Bearbeitung (daher findet sich nachfolgend teilweise noch der Bezug auf die alte Röntgenverordnung). Sie gelten bis zu ihrer Überarbeitung in der bestehenden Form fort und sind in analoger Weise mit Bezug auf das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung zu lesen.
Übernahme der Texte mit freundlicher Genehmigung der ZÄK Westfalen-Lippe
Hier finden Sie Informationen rund um den Erwerb und die notwendige Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz.
Hier erhalten Sie Informationen zum Erwerb der Fachkunde für Zahnärzte/-innen mit ausländischem Examen
Die Zahnärztliche Stelle Röntgen NRW hat einige wichtige und hilfreiche Merkblätter und Informationen für Sie zusammengestellt.
Wir möchten Sie über die Änderung der Strahlenschutzverordnung informieren, die mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 16. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Unsere Hartnäckigkeit in den Gesprächen hat sich an dieser Stelle ausgezahlt.
Zahnmedizinisch verwendete Bildwiedergabesysteme müssen jährlich messtechnisch überprüft werden.
Informationen zu den Strahlenschutzbehörden im Kammerbereich Nordrhein und Vor-Ort-Prüfungen sowie eine Checkliste zum Strahlenschutz in der Praxis.
Die zahnärztliche Stelle Röntgen ist für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen in Münster bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ansässig.
Das Strahlenschutzgesetz und die konkretisierenden Regelungen der Strahlenschutzverordnung sind zeitgleich am 31.12.2018 in Kraft getreten.