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Zahnärztliche Stelle Röntgen NRW

Die zahnärztliche Stelle Röntgen ist für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen in Münster bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ansässig.


Diese Einrichtung dient der Qualitätssicherung bei der Untersuchung von Menschen mittels Röntgenstrahlen.

Eine der wesentlichen Aufgaben der zahnärztlichen Stelle Röntgen ist es, dem Strahlenschutzverantwortlichen Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition zu machen. Ebenso nimmt sie in dem durch die Richtlinie „Ärztliche und Zahnärztliche Stellen“ vorgegebenen Zeitrahmen (maximaler Abstand drei Jahre) die Qualitätssicherungsprüfungen vor. Die Qualitätssicherung steht jedoch in keinem Zusammenhang mit der wiederkehrenden Sachverständigenprüfung und der Abnahmeprüfung! Diese sind gemäß der Strahlenschutzverordnung durch Sachverständige durchzuführen und bei der Strahlenschutzaufsichtsbehörde (= Bezirksregierung) einzureichen, damit eine Röntgeneinrichtung per Genehmigungsbescheid durch die Bezirksregierung überhaupt in Betrieb werden darf.

Inhaber von Zahnarztpraxen sind gemäß § 85 Abs.3 Nr.2 StrlSchG i.V.m. § 130 Abs.6 dazu verpflichtet, der zahnärztlichen Stelle auf Verlangen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die diese zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigt. Hierunter fallen die Aufzeichnungen sowie die Röntgenbilder, die digitalen Bilddaten und die sonstigen Untersuchungsdaten.

Alle Fragen zum Thema Qualitätssicherung (Röntgen) richten Sie bitte zuständigkeitshalber an die Röntgenstelle: https://www.zahnaerzte-wl.de/pages/zahnaerztliche-stelle-roentgen-nrw


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Kontakt

Vanessa Handrick, B.Sc.

Strahlenschutz

02131 / 53119 381

strahlenschutz@zaek-nr.de

 

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