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FAQ: Strahlenschutz

Stand: 21. März 2023

Die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte/-innen kann für die nachfolgenden Anwendungsgebiete erworben und bescheinigt werden:

  • Nr. 1 – Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels
  • Nr. 2 – Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen
  • Nr. 3 – Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung
  • Nr. 4 – Weitergehende Techniken (z.B. digitale Volumentomographie)

Der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für weitere Anwendungsgebiete erfolgt aufbauend auf einer aktuell bestehenden Fachkunde (Anwendungsgebiet Nr. 1). Eine durch die Zahnärztekammer Nordrhein ausgestellte Fachkundebescheinigung für ein weiteres Anwendungsgebiet gibt in diesem Fall den Zeitpunkt für die nächste gemeinsame Aktualisierung aller zahnmedizinischen Fachkunden im Strahlenschutz vor.

Der Nachweis über die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz ist der zuständigen Stelle nur auf Anforderung vorzulegen und wird seitens der Zahnärztekammer Nordrhein nicht für Sie archiviert.  Bitte heben Sie Ihre Fachkundebescheinigung sowie sämtliche Aktualisierungsnachweise auf, um Ihre bestehende Fachkunde im Strahlenschutz auf Nachfrage der zuständigen Behörden nachweisen zu können.

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Zur Errechnung der Frist ist das Datum der Fachkundebescheinigung bzw. der erfolgreichen Teilnahme am letzten Aktualisierungskurs ausschlaggebend.

Aufgrund der individuellen Aktualisierungsfristen ist es der Zahnärztekammer Nordrhein leider nicht möglich, ihre einzelnen Mitglieder an ihre persönliche nächstfällige Aktualisierung zu erinnern. Wir bitten Sie, im eigenen Interesse, die Aktualisierungen eigenverantwortlich und fristgerecht vorzunehmen.

Zahnärzte/-innen, die im Kammerbereich Nordrhein gemeldet sind, können die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz für das entsprechende Anwendungsgebiet bei der Zahnärztekammer Nordrhein beantragen. Formulare sowie weitere Informationen zur Beantragung der Fachkunde im Strahlenschutz, finden Sie hier.

Zahnärzte, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben, müssen die Fachkunde im Strahlenschutz gesondert erwerben. Die Approbation bzw. Berufserlaubnis allein, beinhaltet nicht die Berechtigung zur Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen. Für den Erwerb der Fachkunde ist die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechend anerkannten Strahlenschutzkurs sowie die erforderliche Sachkunde nachzuweisen.

Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Erwerb der Fach- und Sachkunde für Zahnärzte/-innen mit ausländischem Examen.

Formulare sowie weitere Informationen zur Beantragung der Fachkunde im Strahlenschutz finden Sie hier.

Auf der Webseite des Karl-Häupl-Instituts (www.khi-direkt.de), finden Sie fortlaufend eine Übersicht der aktuellen Kursangebote. Geben Sie hierzu als Suchbegriff „Fachkunde“ ein.

Alternativ finden Sie hier eine Zusammenstellung anerkannter Strahlenschutzkurse des Bundesamts für Strahlenschutz nach der „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“.

(Zu beachten ist, dass die Liste nach Bundesländern sortiert ist und sowohl Kurse für den zahnmedizinischen als auch den humanmedizinischen Bereich, im Zusammenhang mit der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen, umfasst.)