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Strahlenschutz

Der Strahlenschutz (Röntgen) spielt in der diagnostischen Zahnmedizin eine wichtige Rolle und bedarf daher im Sinne des Patientenwohls einer erhöhten Aufmerksamkeit.


Informationen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz und Aktualisierung finden Sie untenstehend. Information zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz und Aktualisierung für ZFA finden Sie hier.

Informationen zu diagnostischen Referenzwerten

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat im November aktualisierte diagnostische Referenzwerte (DRW) für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen veröffentlicht – erstmalig auch für die digitale Volumentomographie.

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz – Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen vom 17. November 2022

 

Was sind DRW?

DRW sind Dosiswerte für typische Untersuchungen bezogen auf Standardpatienten und dienen als obere Richtwerte. Diese sind nun für alle DVT-Untersuchungen zu Grunde zu legen. Ziel ist es, damit im Rahmen der Qualitätssicherung eine Orientierung bei der Optimierung der Strahlenanwendung zu geben.

 

Was bedeuten die Änderungen für die Praxis?

Überschreitungen der DRW müssen immer vom Strahlenschutzverantwortlichen beziehungsweise Strahlenschutzbeauftragten begründet und dokumentiert werden.

Die Zahnärztlichen Stellen sind verpflichtet, im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung nun auch Angaben zum Dosisflächenprodukt (DFP) und zum eingestellten Field-of-View (FOV) anzufordern und die Beachtung der DRW bei der Patientenexposition zu überprüfen.

Die Daten sollten Sie im Regelfall aus dem DICOM-Header ablesen oder im digitalen Röntgenkontrollbuch einsehen können.

Die DRW stellen zwar keine Grenzwerte dar, aber eine ständige und medizinisch nicht begründete Überschreitung muss von der Zahnärztlichen Stelle an die zuständige Bezirksregierung gemeldet werden.

 

Welche Probleme ergeben sich aus den neuen Referenzwerten?

Entgegen des Vorschlags der zahnärztlichen Stellen sowie der BZÄK hat das BfS für Dental-Aufnahmen eine Unterteilung in nur zwei Volumina vorgenommen. Nach einer ersten Einschätzung wird es dadurch bei Aufnahmen mit großem Volumen / FOV regelmäßig zu einer Überschreitung des Referenzwertes kommen.

Laut dem BfS liegt dies an der zu geringen Anzahl von verfügbaren Referenzwerten für große Volumina. Das BfS hat jedoch in Aussicht gestellt, dass ein DRW für große Volumina folgen wird, sobald eine statistisch relevante Anzahl von Werten zur Verfügung steht.

Inwieweit die technisch notwendige Überschreitung von unzulänglichen diagnostischen Referenzwerten gegebenenfalls ungerechtfertigt und meldepflichtig ist, wird aktuell geklärt.

Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir Sie darüber informieren!


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Kontakt

Vanessa Handrick, B.Sc.

Strahlenschutz

02131 / 53119 381

strahlenschutz@zaek-nr.de

 

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