Der Strahlenschutz (Röntgen) spielt in der diagnostischen Zahnmedizin eine wichtige Rolle und bedarf daher im Sinne des Patientenwohls einer erhöhten Aufmerksamkeit.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat im November aktualisierte diagnostische Referenzwerte (DRW) für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen veröffentlicht – erstmalig auch für die digitale Volumentomographie.
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz – Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen vom 17. November 2022
DRW sind Dosiswerte für typische Untersuchungen bezogen auf Standardpatienten und dienen als obere Richtwerte. Diese sind nun für alle DVT-Untersuchungen zu Grunde zu legen. Ziel ist es, damit im Rahmen der Qualitätssicherung eine Orientierung bei der Optimierung der Strahlenanwendung zu geben.
Überschreitungen der DRW müssen immer vom Strahlenschutzverantwortlichen beziehungsweise Strahlenschutzbeauftragten begründet und dokumentiert werden.
Die Zahnärztlichen Stellen sind verpflichtet, im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung nun auch Angaben zum Dosisflächenprodukt (DFP) und zum eingestellten Field-of-View (FOV) anzufordern und die Beachtung der DRW bei der Patientenexposition zu überprüfen.
Die Daten sollten Sie im Regelfall aus dem DICOM-Header ablesen oder im digitalen Röntgenkontrollbuch einsehen können.
Die DRW stellen zwar keine Grenzwerte dar, aber eine ständige und medizinisch nicht begründete Überschreitung muss von der Zahnärztlichen Stelle an die zuständige Bezirksregierung gemeldet werden.
Entgegen des Vorschlags der zahnärztlichen Stellen sowie der BZÄK hat das BfS für Dental-Aufnahmen eine Unterteilung in nur zwei Volumina vorgenommen. Nach einer ersten Einschätzung wird es dadurch bei Aufnahmen mit großem Volumen / FOV regelmäßig zu einer Überschreitung des Referenzwertes kommen.
Laut dem BfS liegt dies an der zu geringen Anzahl von verfügbaren Referenzwerten für große Volumina. Das BfS hat jedoch in Aussicht gestellt, dass ein DRW für große Volumina folgen wird, sobald eine statistisch relevante Anzahl von Werten zur Verfügung steht.
Inwieweit die technisch notwendige Überschreitung von unzulänglichen diagnostischen Referenzwerten gegebenenfalls ungerechtfertigt und meldepflichtig ist, wird aktuell geklärt.
Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir Sie darüber informieren!
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Die Zahnärztliche Stelle Röntgen NRW hat einige wichtige und hilfreiche Merkblätter und Informationen für Sie zusammengestellt.
Wir möchten Sie über die Änderung der Strahlenschutzverordnung informieren, die mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 16. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Unsere Hartnäckigkeit in den Gesprächen hat sich an dieser Stelle ausgezahlt.
Zahnmedizinisch verwendete Bildwiedergabesysteme müssen jährlich messtechnisch überprüft werden.
Informationen zu den Strahlenschutzbehörden im Kammerbereich Nordrhein und Vor-Ort-Prüfungen sowie eine Checkliste zum Strahlenschutz in der Praxis.
Die zahnärztliche Stelle Röntgen ist für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen in Münster bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ansässig.
Das Strahlenschutzgesetz und die konkretisierenden Regelungen der Strahlenschutzverordnung sind zeitgleich am 31.12.2018 in Kraft getreten.