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Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz dient dem Schutze der Gesundheit der Praxismitarbeiter und bildet damit betriebsintern das Pendant zum Patientenschutz.


Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Biostoffverordnung und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – unabhängig von der Mitarbeiteranzahl – rechtlich dazu verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen innerhalb seines Betriebes durchzuführen. Hierzu zählen insbesondere regelmäßige Impfschutzüberprüfungen.

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Zahnarzt zu einer betriebsärztlichen Betreuung seiner Mitarbeiter. Im Rahmen dessen ist zwischen Angebots- und Pflichtuntersuchungen zu unterscheiden.

Der Arbeitnehmerschutz ist ein Teil des umfangreichen Verantwortungsbereiches des Zahnarztes als Praxisbetreiber. Arbeitsschutz ist Teamschutz und somit als effizient für den Praxisbetrieb im Ganzen zu werten. Gesunde und sich sicher fühlende Mitarbeiter sind zum einen zufriedene Mitarbeiter und bilden infolge der Erhaltung ihrer Beschäftigungsfähigkeit zugleich auch ein starkes Potential für den Ertrag der Praxis.

Im Ranking steht der Arbeitsschutz damit im Verantwortungsbereich des Praxisinhabers mit an oberster Stelle und sollte daher besondere Beachtung finden, um hinreichende Sicherheit gewährleisten und insbesondere arbeitsrechtliche Haftungssituationen vermeiden zu können.

Arbeitsschutz ist zugleich Arbeitsschutzmanagement und damit auch Teil des Qualitätsmanagements.

 

BuS-Dienst der ZÄK Nordrhein

Zur Unterstützung der Praxisinhaber/-innen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes hat die Zahnärztekammer Nordrhein die fachkundige Stelle BuS-Dienst geschaffen. Als offizieller Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet die Zahnärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern die alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) an.


Weitere Informationen

Arbeitsschutz in der Zahnarztpraxis - Rechtsquellen

Die folgenden Rechtsquellen (Gesetze/Verordnungen) und Richtlinien sind für den Arbeitsschutz in der Zahnarztpraxis relevant.

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Betriebs- und Durchgangsarzt

Betriebs- und Durchgangsarzt spielen eine wichtige Rolle beim Arbeitsschutz, unterscheiden sich aber in ihren Aufgabengebieten.

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Gefährdungsbeurteilung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Betrieb durchführen.

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Hautschutz und Händehygiene

Durch Nachlässigkeiten bei der Händehygiene können sich Keime und Infektionen einfach verbreiten.

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HIV-Postexpositionsprophylaxe (Ambulanzen)

Liste der Kliniken in Nordrhein, die 24 Stunden am Tag eine HIV-Postexpositionsprophylaxe (PEP) vorhalten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

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Nadelstichverletzungen

Ein Einfallstor für Infektionen am Arbeitsplatz sind Nadelstichverletzungen, eine der häufigsten Verletzungsarten im Gesundheitswesen.

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Schwangerschaft und Mutterschutz

Schwangere Frauen und Mütter haben das Recht auf besonderen Schutz und besondere Fürsorge. Um dieses Recht zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber mit dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) wichtige Regelungen erlassen.

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Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zu oder von der Arbeit erleiden. Der Wegeunfall ist dem Arbeitsunfall gleichgestellt.

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Kontakt

Jan Hefer, M.Sc.

Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit

02131 / 53119 389

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