Diese Frage stellt sich bei bis zu 80 Prozent der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen!
Wegen der Häufigkeit des Problems und der hohen Zahl notwendiger chirurgischer Eingriffe haben die wichtigsten wissenschaftlichen Fachgesellschaften eine eigene „Leitlinie“ zu diesem Thema verfasst. Darin werden der aktuelle Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft und die daraus abgeleiteten fachlichen Empfehlungen dargestellt (siehe untenstehender Weblink).
Im vollständigen Gebiss eines ausgewachsenen Menschen sind im Normalfall in jeder Kieferhälfte acht Zähne vorhanden: Zwei Schneidezähne, ein Eckzahn, zwei Vorbackenzähne (Prämolaren) und drei Backenzähne (Molaren), wobei der dritte Backenzahn umgangssprachlich als „Weisheitszahn“ bezeichnet wird, weil er als letzter – meist erst im Erwachsenenalter – durchbricht.
Die Platzverhältnisse am hinteren Ende des Ober- und Unterkiefers reichen allerdings meistens nicht aus. Der Weisheitszahn oder die Weisheitszähne bleiben vollständig oder teilweise im Kieferknochen liegen. Der Fachmann sagt: Sie sind „(teil)retiniert“.
Eine genaue Diagnose lässt sich stellen, wenn neben einer Untersuchung des Mundraumes zusätzlich eine große Röntgenaufnahme der Kiefer, beispielsweise eine Panorama-Aufnahme oder in speziellen Fällen eine dreidimensionale Darstellung durch eine digitale Volumentomographie (DVT), angefertigt wird.
Ob und wie nun eine Behandlung erfolgen muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die in einer gemeinsamen Information der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie des Zentrums Zahnärztliche Qualität (ZZQ) zusammengefasst werden.
Entsprechend der wissenschaftlichen Leitlinie sollten Weisheitszähne in folgenden Fällen entfernt werden:
In folgenden Fällen sollte eine Entfernung überprüft werden:
In den nachfolgenden Situationen können/sollten die Weisheitszähne belassen werden:
Wenn Sie mehr wissen wollen zum Thema Weisheitszähne (z.B. über die Diagnostik, die Arten der Behandlung und über Risiken beim Entfernen oder Belassen), erfahren Sie dies auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde: www.dgzmk.de/zahnaerzte/wissenschaft-forschung/leitlinien/details/document/operative-entfernung-von-weisheitszaehnen-s3.html
Auch Zahnärzte fühlen sich nicht unbedingt wohl, wenn sie – was zugegeben eher selten vorkommt – einmal selbst als Patient auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen.
Medikamente, die dem Heilen helfen, haben oft auch unerwünschte Nebenwirkungen.
Der Fachbegriff „craniomandibuläre Dysfunktion“ (CMD) bedeutet übersetzt etwa „Fehlfunktion im Zusammenspiel zwischen Schädel und Unterkiefer“.
Schätzungsweise jeder 13. Bürger in Deutschland leidet an der Zuckerkrankheit, dem Diabetes mellitus.
Seit dem 1. Juli 2018 darf Dentalamalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden.
Jede Behandlung in einer Zahnarztpraxis beginnt und endet in einem Raum: im Zentralraum oder „Steri“.
Viele Eltern sind irritiert, weil ihr Kind (nachts) mit den Zähnen knirscht.
Die Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) stellt eine entwicklungsbedingte Erkrankung der Zahnhartsubstanz dar.
Diese Frage stellt sich bei bis zu 80 Prozent der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen!
„Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erhebliche Schäden zu“, steht deutlich als Warnhinweis auf Zigarettenpackungen.
„Im Schlaf erledigen“, das klingt harmlos. Leider erledigt mancher Schnarcher nachts Schwerarbeit.
Bei der Wurzelkanalbehandlung geht es darum, Entzündungen des Zahnmarks zu therapieren und zu beseitigen.
„Dieser Zahn muss entfernt werden.“ Heute im Zeitalter der lebensbegleitenden Zahnprophylaxe fällt dieser Satz immer seltener.
Unfälle, bei denen auch die Zähne in Mitleidenschaft gezogen werden, sind ziemlich häufig.