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Müssen die Weisheitszähne wirklich raus?

Diese Frage stellt sich bei bis zu 80 Prozent der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen!


Wegen der Häufigkeit des Problems und der hohen Zahl notwendiger chirurgischer Eingriffe haben die wichtigsten wissenschaftlichen Fachgesellschaften eine eigene „Leitlinie“ zu diesem Thema verfasst. Darin werden der aktuelle Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft und die daraus abgeleiteten fachlichen Empfehlungen dargestellt (siehe untenstehender Weblink).

 

Am Anfang steht die Diagnose

Im vollständigen Gebiss eines ausgewachsenen Menschen sind im Normalfall in jeder Kieferhälfte acht Zähne vorhanden: Zwei Schneidezähne, ein Eckzahn, zwei Vorbackenzähne (Prämolaren) und drei Backenzähne (Molaren), wobei der dritte Backenzahn umgangssprachlich als „Weisheitszahn“ bezeichnet wird, weil er als letzter – meist erst im Erwachsenenalter – durchbricht.

Die Platzverhältnisse am hinteren Ende des Ober- und Unterkiefers reichen allerdings meistens nicht aus. Der Weisheitszahn oder die Weisheitszähne bleiben vollständig oder teilweise im Kieferknochen liegen. Der Fachmann sagt: Sie sind „(teil)retiniert“.

Eine genaue Diagnose lässt sich stellen, wenn neben einer Untersuchung des Mundraumes zusätzlich eine große Röntgenaufnahme der Kiefer, beispielsweise eine Panorama-Aufnahme oder in speziellen Fällen eine dreidimensionale Darstellung durch eine digitale Volumentomographie (DVT), angefertigt wird.

Ob und wie nun eine Behandlung erfolgen muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die in einer gemeinsamen Information der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie des Zentrums Zahnärztliche Qualität (ZZQ) zusammengefasst werden.

 

Behandlungsempfehlungen

Entsprechend der wissenschaftlichen Leitlinie sollten Weisheitszähne in folgenden Fällen entfernt werden:

  • bei Schlupfwinkelinfektionen am Weisheitszahn (sog. „Dentitio difficilis“)
  • bei Karies oder Wurzelentzündungen am Weisheitszahn
  • bei Zysten oder anderen krankhaften Veränderungen in der Umgebung des Zahnes
  • bei Auflösungserscheinungen am Nachbarzahn oder wenn der Weisheitszahn das Zahnbett des Nachbarzahnes gefährdet
  • wenn absehbar ist, dass die Weisheitszähne eine Operation am Kiefer, beispielsweise eine Korrektur einer Kieferfehlstellung oder eine Kieferbruchbehandlung erschweren
  • wenn Weisheitszähne das Zusammenbeißen der Zähne stören oder zu befürchten ist, dass Schmerzen durch die Weisheitszähne ausgelöst werden

In folgenden Fällen sollte eine Entfernung überprüft werden:

  • bei einem längeren Aufenthalt in Regionen ohne moderne medizinische Versorgung.
  • wenn eine zahnbezogene Narkosebehandlung vorgenommen wird und erneute Narkose zur Entfernung eines Weisheitszahnes durchgeführt werden müsste
  • wenn zu erwarten ist, dass ein Weisheitszahn durch den Druck einer Prothese freigelegt wird und damit eine Schlupfwinkelinfektion begünstigt würde
  • wenn eine kieferorthopädische Behandlung (Zahnbewegung) durch die Weisheitszähne erschwert wird

In den nachfolgenden Situationen können/sollten die Weisheitszähne belassen werden:

  • wenn eine spontane, regelrechte Einstellung der Weisheitszähne in die Zahnreihe zu erwarten ist
  • wenn eine Extraktion anderer Zähne und/oder eine kieferorthopädische Behandlung mit Einordnung des Zahnes sinnvoll und von Seiten des Patienten auch gewünscht wird
  • wenn Weisheitszähne tief im Knochen verlagert sind und ein hohes Risiko operativer Komplikationen besteht

Wenn Sie mehr wissen wollen zum Thema Weisheitszähne (z.B. über die Diagnostik, die Arten der Behandlung und über Risiken beim Entfernen oder Belassen), erfahren Sie dies auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde: www.dgzmk.de/zahnaerzte/wissenschaft-forschung/leitlinien/details/document/operative-entfernung-von-weisheitszaehnen-s3.html

Dr. med. dent. Dirk Erdmann


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Kontakt

Patientenberatungsstelle

Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer Nordrhein

02131 / 53119 280

Telefon-Hotline für Patienten montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr, an jedem 2. Mittwoch im Monat auch 15.00 bis 17.00 Uhr.

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