Seit dem 1. Juli 2018 darf Dentalamalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden.
Für die Behandlung der genannten Patientinnen und Patienten muss regelmäßig ein alternatives plastisches Füllungsmaterial gewählt werden, das dauerhaft haltbar und erprobt ist und dem Stand der Wissenschaft entspricht.
Die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat zu dem Thema einen Katalog mit wichtigen Fragen und Antworten erarbeitet, um Patientinnen und Patienten über die neuen Vorgaben, Ausnahmen von diesen Vorgaben und Behandlungsmöglichkeiten bei Zahnfüllungen zu informieren. Die Auflistung gibt unter anderem Auskunft darüber, welche Alternativen zu Dentalamalgam in der Füllungstherapie verfügbar sind und welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen übernehmen.
Der Frage- und Antwortkatalog kann auf der Website der KZBV abgerufen werden. Auch die aktualisierte KZBV-Patienteninformation „Zahnfüllungen – Was Sie als Patient wissen sollten“ ist dort zum kostenlosen Download verfügbar.
Auch Zahnärzte fühlen sich nicht unbedingt wohl, wenn sie – was zugegeben eher selten vorkommt – einmal selbst als Patient auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen.
Medikamente, die dem Heilen helfen, haben oft auch unerwünschte Nebenwirkungen.
Der Fachbegriff „craniomandibuläre Dysfunktion“ (CMD) bedeutet übersetzt etwa „Fehlfunktion im Zusammenspiel zwischen Schädel und Unterkiefer“.
Schätzungsweise jeder 13. Bürger in Deutschland leidet an der Zuckerkrankheit, dem Diabetes mellitus.
Seit dem 1. Juli 2018 darf Dentalamalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden.
Jede Behandlung in einer Zahnarztpraxis beginnt und endet in einem Raum: im Zentralraum oder „Steri“.
Viele Eltern sind irritiert, weil ihr Kind (nachts) mit den Zähnen knirscht.
Die Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) stellt eine entwicklungsbedingte Erkrankung der Zahnhartsubstanz dar.
Diese Frage stellt sich bei bis zu 80 Prozent der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen!
„Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erhebliche Schäden zu“, steht deutlich als Warnhinweis auf Zigarettenpackungen.
„Im Schlaf erledigen“, das klingt harmlos. Leider erledigt mancher Schnarcher nachts Schwerarbeit.
Bei der Wurzelkanalbehandlung geht es darum, Entzündungen des Zahnmarks zu therapieren und zu beseitigen.
„Dieser Zahn muss entfernt werden.“ Heute im Zeitalter der lebensbegleitenden Zahnprophylaxe fällt dieser Satz immer seltener.
Unfälle, bei denen auch die Zähne in Mitleidenschaft gezogen werden, sind ziemlich häufig.