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Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf

Der Gesundheitszustand von Mund und Zähnen bei Menschen mit Unterstützungsbedarf ist deutlich schlechter als in der Allgemeinbevölkerung. 


Vor allem Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sind davon betroffen. Noch viel zu häufig sind ein Pflegegrad oder ein körperliches „Handicap“ in Deutschland gleichbedeutend mit einer schlechten Mundgesundheit.

Werden Patienten, die vormals einen recht guten Mundgesundheitsstatus hatten, pflegebedürftig, gibt es oft einen regelrechten Einbruch der Mundgesundheit. Auch sind etliche Regelungen der ambulanten Betreuung nicht auf die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ausgerichtet.

Seit Juli 2018 hat sich die zahnmedizinische Versorgung verbessert, denn die gesetzlichen Krankenkassen bieten für Anspruchsberechtigte endlich lange geforderte Präventions- und Therapieleistungen an. Dies ist ein großer Fortschritt, reicht aber noch nicht aus. Vor allem bei Menschen mit Behinderung sind spezifische Leistungen und Sonderregelungen zum Erreichen einer gleichwertigen Zahn- und Mundgesundheit notwendig, um dem Präventionsmanagement nach §22a zu folgen.

Die Broschüre „Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung“ informiert über spezielle zahnärztliche Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden – in der Zahnarztpraxis, aber bei Bedarf auch in der Wohnung der Patienten, einer Wohngemeinschaft oder in einer Pflegeeinrichtung.

Herausgeben wird die Broschüre gemeinsam von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).

 

Weiterführende Informationen:

  • Die Zahnärztekammer Nordrhein gibt auf telefonische Anfrage Auskunft, welche Zahnärztinnen und Zahnärzte ihrem Zuständigkeitsbereich Hausbesuche durchführen und welche Praxen barrierefrei sind.
  • Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat auf ihrer Webseite das Faltblatt „Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung“ eingestellt: Download
  • Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Nordrhein bietet den Zahntipp „Zahngesundheit von Pflegebedürftigen“ auf ihrer Webseite an: Download

Weitere Informationen

Handbuch der Mundhygiene

Der Ratgeber „Handbuch der Mundhygiene“ bietet zahlreiche Informationen und Tipps zur Zahn-, Mund und Zahnersatzpflege bei Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf.

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Kontakt

Patientenberatungsstelle

Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer Nordrhein

informationen-fuer-patienten@zaek-nr.de

02131 / 53119 280

Telefon-Hotline für Patienten montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr, an jedem 2. Mittwoch im Monat auch 15.00 bis 17.00 Uhr.

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