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Hygieneplan und -leitfaden

Der Hygieneplan einer Praxis ist eine gesetzliche Verpflichtung und bildet das Kernstück der Praxishygiene.


Er beinhaltet insbesondere Vorgaben zur Hände-, Flächen- und Instrumentenhygiene.

Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) hat hierzu einen Leitfaden herausgebracht, welcher das Thema Hygiene praxisnah und leicht verständlich komprimiert zusammen fasst und zudem eine „Lesehilfe“ des tabellarischen Hygieneplans bietet.

Der aktuelle Hygieneleitfaden des DAHZ (Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin) wird vom DAHZ ausschließlich in digitaler Form veröffentlicht und bei Bedarf angepasst.

Den aktuellen Rahmenhygieneplan (Musterplan BZÄK/ DAHZ) finden Sie ebenfalls auf den Seiten des DAHZ.

Die Praxismitarbeiter sollten in diesem Zusammenhang auch immer an eine sorgfältige Pflege der Hände achten (dies gilt sowohl für die Arbeitszeit als auch die Freizeit!). Hierzu dient der Hautschutzplan der Praxis. Denn nur die gepflegte Haut kann eine ordnungsgemäße Desinfektion erfahren!

Viele hilfreiche Tipps zum Thema Hygiene/ Händehygiene sind auf der Webseite der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu finden, so auch der Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der zahnärztlichen Praxis.


Weitere Informationen

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Informationen zum Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz ist seit dem 1. März 2020 in Kraft, es soll eine Übertragung der Infektionskrankheit verhindern.

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RKI-Empfehlungen

Das Robert Koch-Institut (RKI) gibt regelmäßig aktualisierte Leitlinien zu Präventionsmaßnahmen heraus.

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Kontakt

Wissenschaftlicher Dienst

02131 / 53119 209

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