2019 wurde die sogenannte 10-Personen-Regel vom Gesetzgeber in eine 20-Personen-Regel umformuliert.
Der neue § 38 Abs. 1 BDSG lautet wie folgt:
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§ 38 Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
(1) Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(2) § 6 Absatz 4, 5 Satz 2 und Absatz 6 finden Anwendung, § 6 Absatz 4 jedoch nur, wenn die Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist.
Sofern Sie einen Datenschutzbeauftragten benannt haben, können Sie diesen nun über das Meldeportal bei der LDI melden (Art. 37 Abs. 7 DSGVO).
Die DSGVO und das BDSG finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/
2019 wurde die sogenannte 10-Personen-Regel vom Gesetzgeber in eine 20-Personen-Regel umformuliert.
Die Landesbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz in Nordrhein-Westfalen.
Um im Praxisalltag möglichst zeitsparend dem Patienten seine Behandlung betreffende Unterlagen wie digitale Röntgenbilder oder Rechnungen zukommen zu lassen, stellt sich rechtlich die Frage, ob dies zulässig und damit möglich ist.
Die Heilberufskammern des Landes NRW haben die datenschutzrechtlichen Bestimmungen analysiert.
Die Zahnärztekammer Nordrhein beobachtet für ihre Mitglieder die Entwicklungen im Datenschutzrecht.