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Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir über aktuelle Entwicklungen rund um die Berufsausübung,  veröffentlichen Neuigkeiten aus der Gesundheitspolitik und andere News für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein.


Erinnerung: Austausch von eHBAs

Seit einigen Monaten laufen zwei Maßnahmen zum Tausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA): Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen bis 30. Juni 2026 getauscht werden. Ein Aufruf an alle Betroffene, die noch nicht aktiv geworden sind.

Über beide Maßnahmen wurde bereits berichtet. Der Termin, bis zu dem die entsprechenden eHBAs getauscht werden müssen, rückt näher. Nach Auskunft der gematik ist keine Fristverlängerung zu erwarten. Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten der Anbieter zu reagieren und den Tauschprozess zu starten. Die zu tauschenden Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der KarteninhaberInnen. Ein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten ist dann nicht mehr möglich.

 

Wer ist betroffen?

Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA der Generation 2 sowie eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind hier

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden,
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden, sowie
  • alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.

Die meisten betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind bereits tätig geworden. Jedoch fehlt den Anbietern von einigen Kunden eine Rückmeldung. Diese sollten bei Bedarf dringend handeln.

 

Was bedeutet das für Zahnärztinnen und Zahnärzte?

Sofern diese von Ihrem Anbieter eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, sollten sie schnellstmöglich reagieren. Betroffene erhalten neue, sichere Karten – als Austausch- oder Folgekarten, sofern alle Daten gleich geblieben sind, oder als Neuantrag, falls Name oder Meldeadresse sich geändert haben. Sofern sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, ist ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen. Bitte ausreichend Zeit für die Kartenbestellung einplanen!

Zeitplan und Ablauf:

  • Start: Die Maßnahmen der o.g. Anbieter laufen seit Mitte 2025 (G2-Kartentausch) bzw. Dezember 2025 (Idemia-Kartentausch)
  • Kommunikation: Anschreiben per E-Mail und ggf. Post
  • Austausch: Bis spätestens 30.06.2026. Bitte ausreichend Zeit für die Kartenbestellung einplanen!
  • Sperrung: „Altkarten“ werden abhängig vom Anbieter eine gewisse Zeit nach Austausch, spätestens jedoch zum 30.06.2026 deaktiviert
  • Kosten: Der Kartentausch erfolgt bei allen Anbietern kostenneutral. Für betroffene Kunden von D-Trust: Sofern Ihr eHBA getauscht werden muss und noch länger als 1 Jahr Restlaufzeit hat, oder wenn Sie umgezogen sind: Bitte kontaktieren Sie vor Bestellung den Support der D-Trust. Dort erhalten Sie zur Restlaufzeit abgestimmte Gutscheine.

 

Warum ist der Austausch wichtig?

Nur mit einem gültigen eHBA können Sie weiterhin sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Anwendungen wie bspw. E-Rezept, EBZ und eAU nutzen. Mit einem eHBA der zu tauschenden Kartentypen ist spätestens ab 01. Juli 2026 kein Unterzeichnen von E-Rezept, EBZ und eAU mehr möglich!

 

Weitere Informationen und Unterstützung

D-Trust:

SHC+CARE:

Medisign:

Quelle: Bundeszahnärztekammer (BZÄK), 15.04.2026


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