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Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir über aktuelle Entwicklungen rund um die Berufsausübung und veröffentlichen Neuigkeiten aus der Gesundheitspolitik für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein.


Corona-Regeln deutschlandweit aufgehoben

In Nordrhein-Westfalen und anderswo in Deutschland gelten mit dem Ende des Infektionsschutzgesetzes keine staatlichen Corona-Regeln mehr. Zum Schutz vor dem Virus gibt es aber weiterhin allgemeine Informationen und Empfehlungen.

Die letzten Regeln zum Schutz vor Corona sind seit 8. April (Karsamstag) aufgehoben. Somit muss man nun auch in Arztpraxen, Pflegeheimen und Krankenhäusern keine Maske mehr tragen – es sei denn, eine Einrichtung macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und hält dort an der Maskenpflicht fest.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß § 20a IfSG ist bereits zum 31.12.2022 ausgelaufen.


Spendenaufruf zur Unterstützung der Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei

Ein schweres Erdbeben hat die Türkei und Syrien erschüttert, tausende Menschen starben. Noch immer steigt die Opferzahl, das komplette Ausmaß der Katastrophe ist noch nicht abzusehen. Häuser und Straßen wurden zerstört, unzählige Menschen haben ihr Zuhause verloren.

„Die schrecklichen Bilder aus den betroffenen Gebieten machen mich sehr betroffen. Die Menschen vor Ort brauchen jetzt schnelle Hilfe“, so Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein „Unsere Partner vor Ort starteten bereits die Nothilfe für die Menschen im Erdbebengebiet“, so der Vorsteher der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ), Dr. Klaus Sürmann.

Bundeszahnärztekammer, HDZ und die Zahnärztekammer Nordrhein rufen dazu auf, mit einer Spende zu helfen:

Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000
BIC: DAAEDEDD
Stichwort: Erdbeben

Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 300,-Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.

Die Bundeszahnärztekammer ist Schirmherrin der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte.

Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
E-Mail: info(at)stiftung-hdz.de
www.stiftung-hdz.de


Wiederaufbauhilfe des Landes NRW

Die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 hat in vielen Praxen, in vielen Familien zu ungeheuerlichen Belastungen geführt. Insgesamt haben sich in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fast 200 Kolleginnen und Kollegen an ihre jeweiligen Kammern und KZVen gewandt und Schäden in ihrer Praxis gemeldet, die zumindest teilweise nicht von Versicherungsleistungen abgedeckt waren.

Durch den von den Zahnärztekammern und KZVen unterstützen Spendenaufruf der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ), die finanziellen Hilfen der KZV Nordrhein und die Soforthilfen des Landes NRW konnte die Not zumindest der am stärksten betroffenen Praxen im Kammerbereich Nordrhein abgemildert werden.

Auch wenn Sie an den beschriebenen Hilfen bisher nicht bzw. nicht ausreichend partizipieren konnten, möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf die „Wiederaufbau-Hilfe des Landes NRW“ hinweisen. Dies sind Hilfsgelder, die über die NRW-Bank an Flut-Geschädigte ausgezahlt werden. In der Regel werden jeweils 80 Prozent der entstandenen Sachschäden und des Verdienstausfalls erstattet. Die Zahnärztekammer Nordrhein ist als berufsständische Körperschaft in das Verfahren involviert und muss unter anderem ein „Votum“ zum Antrag abgeben. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, senden Sie bitte ein formloses Schreiben mit der Angabe der Praxis, der Anschrift und einer Telefonnummer an die E-Mail-Adresse:

schadensregulierung@zaek-nr.de.

Die Zahnärztekammer Nordrhein hofft, Ihnen über die NRW Bank bei möglichen Hilfsgeldern helfen zu können.


Weitere Informationen

Newsarchiv 2022

Hier finden Sie ältere, aber noch relevante Informationen aus dem Jahr 2022 zum Nachlesen.

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Kontakt

Zahnärztekammer Nordrhein

Geschäftsstelle

02131 / 53119 0

info@zaek-nr.de