An dieser Stelle informieren wir über aktuelle Entwicklungen rund um die Berufsausübung, veröffentlichen Neuigkeiten aus der Gesundheitspolitik und andere News für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt im Herbst 2026 eine repräsentative Umfrage zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2025. Ziel ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.
Wie läuft die Befragung ab?
Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, sieht das Gesetz über Kostenstrukturstatistik für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor. Die auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Praxen, die an der Kostenstrukturerhebung im vorangegangenen Jahr teilgenommen haben, werden in der Regel nicht mehr einbezogen. Um die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens sieben Prozent der Praxen befragt; das Ergebnis wird auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen werden im Oktober 2026 versandt. Die OnlineFragebogen sind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen.
Welche Erkenntnisse lassen sich aus der Kostenstrukturerhebung ziehen?
Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2027 geplant. Sie dienen unter anderem der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Die Praxen selbst haben die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte zur Verbesserung von Arbeitsabläufen zu erkennen.
Haben Sie noch Fragen?
Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie unter www.destatis.de/kme
Zum Erhebungsstart im Oktober 2026 finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich unter www.destatis.de/kme-portal
Information des Statistischen Bundesamts (Destatis) vom 31. August 2026
Viele Praxen unterschätzen das Risiko von Cyberangriffen.
Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Sie regelt vieles klarer, praxisnäher und flexibler.
Seit einigen Monaten laufen zwei Maßnahmen zum Tausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA): Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen bis 30. Juni 2026 getauscht werden. Ein Aufruf an alle Betroffene, die noch nicht aktiv geworden sind.
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken berufene Finanzkommission Gesundheit hat ihren ersten Bericht vorgelegt und empfiehlt umfangreiche Sparmaßnahmen – auch im zahnärztlichen Bereich – zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisieren einzelne Vorschläge der Kommission scharf.
Ethanol ist zweifelsfrei krebserregend, wenn man ihn trinkt. Unbedenklich ist die Verwendung als Desinfektionsmittel und der dermale Kontakt. In diesem Bereich gilt Ethanol als sicher und sehr wirksames Desinfektionsmittel.
Elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) der Generation 2.0 wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Bei zwei Anbietern startet in Kürze ein weiteres Tauschverfahren, diesmal der Generation 2.1. Zeitziel ist in beiden Fällen nun der 30. Juni 2026.
Hier finden Sie ältere, aber noch relevante Informationen aus dem Jahr 2025 zum Nachlesen.
Hier finden Sie ältere, aber noch relevante Informationen aus dem Jahr 2024 zum Nachlesen.
Hier finden Sie ältere, aber noch relevante Informationen aus dem Jahr 2023 zum Nachlesen.
Hier finden Sie ältere, aber noch relevante Informationen aus dem Jahr 2022 zum Nachlesen.
Die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 hat in vielen Praxen, in vielen Familien zu ungeheuerlichen Belastungen geführt.