An dieser Stelle informieren wir über aktuelle Entwicklungen rund um die Berufsausübung, veröffentlichen Neuigkeiten aus der Gesundheitspolitik und andere News für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein.
Viele Praxen unterschätzen das Risiko von Cyberangriffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen mit konkreten Handlungsempfehlungen und Checklisten dabei, die durch die neue IT-Sicherheitsrichtlinie entstehenden Anforderungen an die Cybersicherheit umzusetzen und dauerhaft zu verankern.
Sensible, digital erfasste Patientendaten stehen bei Cyberkriminellen hoch im Kurs. Dabei geraten nicht nur große Kliniken und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ins Visier, sondern auch kleine und mittelgroße Praxen. Wo Patientendaten elektronisch verarbeitet und ausgetauscht werden, können unbefugte Zugriffe, Datenverluste oder Ransomware-Attacken den Betrieb erheblich stören oder zum Stillstand bringen.
Mit einem umfassenden Informationsangebot unterstützt das BSI die Verantwortlichen und Mitarbeitenden in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen dabei, die Anforderungen der aktuellen IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 Sozialgesetzbuch V (SGB V) besser einzuordnen und IT-Sicherheit im Praxisalltag schrittweise zu etablieren. Gemeinsam haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Zahnkassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und das BSI die IT-Richtlinie weiterentwickelt. Dabei setzen sie neben einer strukturierten Einarbeitung neuer Mitarbeitender vor allem auf die Einhaltung der technischen Basissicherheit, die durch Updates, Datensicherung, Zugriffsschutz, E-Mail-Sicherheit und die Prüfung von Cloud-Diensten gewährleistet wird.
„Der Satz ‚Unsere Praxis ist zu klein, um Ziel von Hackern zu werden‘ ist leider ein gefährlicher Irrtum. Gerade haus- und allgemeinärztliche Praxen arbeiten mit hochsensiblen Gesundheitsdaten und sind deshalb attraktive Ziele. Umso wichtiger ist es, Mitarbeitende für typische Angriffsmuster zu sensibilisieren und IT-Sicherheit fest im Praxisalltag zu verankern“
, erklärt Pascal Jeschke aus dem Referat für Gesundheits- und Finanzwesen des BSI.
Die IT-Sicherheitsrichtlinie ist seit Oktober 2025 im Bereich der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und seit Januar 2026 im Bereich der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) verbindlich.
Auf der Website stellt das BSI Materialien bereit, mit denen Praxisinhaberinnen und -inhaber sowie ihre Mitarbeitenden konkrete Schritte für mehr IT-Sicherheit im Praxisalltag umsetzen können und schafft so eine zentrale Anlaufstelle für Praxen, die sich über die IT-Sicherheitsrichtlinie informieren möchten. Der Quick–Check IT-Sicherheit in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen unterstützt bei der ersten Selbsteinschätzung der IT-Sicherheit in der Praxis. Typische Alltagssituationen, wie beispielsweise der Start neuer Mitarbeitender, der Einsatz externer Dienstleister oder verdächtige E-Mails im Postfach sensibilisieren dafür, wo Schutzmaßnahmen mit überschaubarem Aufwand umgesetzt werden können. Ein Umsetzungsfahrplan führt durch zentrale Schritte wie interne IT-Regeln, Personalprozesse und Schulungen. Eine IT-Notfallkarte ergänzt das Angebot für den Ernstfall.
Quelle: PM des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vom 14.07.2026
Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Sie regelt vieles klarer, praxisnäher und flexibler.
Seit einigen Monaten laufen zwei Maßnahmen zum Tausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA): Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen bis 30. Juni 2026 getauscht werden. Ein Aufruf an alle Betroffene, die noch nicht aktiv geworden sind.
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken berufene Finanzkommission Gesundheit hat ihren ersten Bericht vorgelegt und empfiehlt umfangreiche Sparmaßnahmen – auch im zahnärztlichen Bereich – zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisieren einzelne Vorschläge der Kommission scharf.
Ethanol ist zweifelsfrei krebserregend, wenn man ihn trinkt. Unbedenklich ist die Verwendung als Desinfektionsmittel und der dermale Kontakt. In diesem Bereich gilt Ethanol als sicher und sehr wirksames Desinfektionsmittel.
Elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) der Generation 2.0 wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Bei zwei Anbietern startet in Kürze ein weiteres Tauschverfahren, diesmal der Generation 2.1. Zeitziel ist in beiden Fällen nun der 30. Juni 2026.
Hier finden Sie ältere, aber noch relevante Informationen aus dem Jahr 2025 zum Nachlesen.
Hier finden Sie ältere, aber noch relevante Informationen aus dem Jahr 2024 zum Nachlesen.
Hier finden Sie ältere, aber noch relevante Informationen aus dem Jahr 2023 zum Nachlesen.
Hier finden Sie ältere, aber noch relevante Informationen aus dem Jahr 2022 zum Nachlesen.
Die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 hat in vielen Praxen, in vielen Familien zu ungeheuerlichen Belastungen geführt.