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Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir über aktuelle Entwicklungen rund um die Berufsausübung,  veröffentlichen Neuigkeiten aus der Gesundheitspolitik und andere News für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein.


(Erneuter) Austausch von eHBAs

Elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) der Generation 2.0 wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Bei zwei Anbietern startet in Kürze ein weiteres Tauschverfahren, diesmal der Generation 2.1. Zeitziel ist in beiden Fällen nun der 30. Juni 2026.

Den eHBA der Generation 2.0, die eigentlich bis 31.12.2025 ausgetauscht werden sollten, wurde von gematik und Bundesnetzagentur eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2026 eingeräumt. Rund 3.000 Kunden von D-Trust und Medisign haben bisher nicht auf die Anschreiben reagiert. Die betroffenen Karteninhaberinnen und –inhaber sollten– trotz Übergangsfrist – nicht zögern und möglichst schnell einen neuen eHBA bestellen.

Neuer Kartentausch

Nun startet ein weiterer Kartentausch: Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind hier

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden, sowie
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden.

Aufgrund von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen ist der Austausch erforderlich. Auch wenn ein Missbrauch unter den gegebenen Umständen als sehr unwahrscheinlich gilt (insbesondere, da dafür der eHBA sowie die zugehörige PIN benötigt werden), wird der Austausch aus Vorsorgegründen durchgeführt.

Was bedeutet das für Zahnärzte?
Betroffene erhalten neue, sichere Karten – entweder als Austausch- oder Folgekarten. Sobald diese von Ihrem Anbieter eine entsprechende Aufforderung erhalten, sollten sie schnell reagieren. Sofern sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, ist ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen.

Zeitplan und Ablauf:

  • Start: SHC: sofort, D-Trust: ab Januar 2026
  • Kommunikation: Anschreiben per E-Mail
  • Austausch: Bis spätestens 30.06.2026
  • Sperrung: „Altkarten“ werden danach deaktiviert

Warum ist der Austausch wichtig?
Nur mit einem gültigen eHBA können Sie weiterhin sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Anwendungen wie bspw. E-Rezept, EBZ und eAU nutzen.

Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie unter:
www.shc-care.de oder www.d-trust.net oder www.medisign.de

Quelle: BZÄK, Pressemitteilung vom 22.12.2025

 

 

Wieso müssen eHBAs manchmal ausgetauscht werden?

Die eHBAs sind wesentliche Bausteine einer Sicherheitsinfrastruktur. Da sie weitreichende Funktionen haben (eine Unterschrift mit dem eHBA ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt), unterliegen sie hohen Sicherheitsanforderungen. Diese Sicherheitsanforderungen beziehen sich auf Komponenten (Chip), Herausgabeprozesse und Anbieter/ Herausgeber. Das Gesamtpaket muss zu jeder Zeit höchsten Anforderungen genügen, einzelne Aspekte werden regelmäßig überprüft. So wird z.B. die Einschätzung, welche Kryptographie für die nächsten fünf Jahre als sicher erachtet werden kann, jährlich überprüft. Sobald ein Detail des Gesamtpakets nicht mehr als ausreichend sicher erachtet wird, muss gehandelt werden.


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