An dieser Stelle informieren wir über aktuelle Entwicklungen rund um die Berufsausübung und veröffentlichen Neuigkeiten aus der Gesundheitspolitik und andere News für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein.
Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu einem angeblichen DGUV-Präventionsmodul. Diese E-Mails erreichten nun auch erste Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Die Mails enthalten Anschreiben sowie Rechnung. Die Betreffzeile lautet „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert.
Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.
Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten.
Weitere Informationen zum aktuellen Betrugsversuch finden Sie auf der Webseite der BGW.
Bereits im März hatte die BGW vor einer ähnlichen Betrugsmasche gewarnt: Damals waren es gefälschte Zahlungsaufforderungen, die einzelne Mitgliedsbetriebe der BGW erreicht haben. Die Schreiben erwecken den Eindruck, als würden sie von der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) stammen.
In den Schreiben werde unter anderem unter dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ oder „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“ zur Zahlung aufgefordert. Die enthaltenen Kontaktinformationen seien gefälscht, und angegebene Webseiten leiten möglicherweise auf betrügerische Seiten um.
Die BGN und BGW haben jeweils klargestellt, dass sie keine keine Rechnungen für Materialien wie Schilder oder Sicherheitskennzeichnungen ausstellen. Unternehmen, die ein solches Schreiben erhalten, sollten keinesfalls Zahlungen leisten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der BGW.
Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
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